Neue Gebühren und Entgelte für die Abfallentsorgung ab 01.01.2017

Neue Gebühren und Entgelte für die Abfallentsorgung ab 01.01.2017

Gemäß § 5 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt soll ein Kalkulationszeitraum für Gebühren und Entgelte 3 Jahre nicht überschreiten. Somit waren die von 2014-2016 geltenden Gebühren und Entgelte für den Zeitraum von 2017-2019 neu zu kalkulieren und zum 01.01.2017 in Kraft zu setzen. Die vollständige Abfallgebührensatzung und Entgeltordnung finden Sie im Bereich Gebühren, Entgelte und Satzungen. Nachfolgend möchten wir über die wichtigsten Änderungen bei den Abfallgebühren bzw. Entgelten für die Abfallentsorgung der Stadt Dessau-Roßlau informieren.

Abfallgrundgebühr (nur für private Haushalte)

Für jeden am 31.12. des Vorjahres mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Dessau-Roßlau gemeldeten Einwohner wird eine Abfallgrundgebühr von 15,60 €/Jahr erhoben.

Entleerung Restabfallbehälter

Für jede im Identsystem registrierte Entleerung von Restabfallbehältern aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen (z.B. Gewerbe, Freiberufler, Vereine, öffentliche Einrichtungen u. ä.) werden berechnet:

1 Stück 120 Liter Restabfallbehälter = 3,53 €
1 Stück 240 Liter Restabfallbehälter = 7,06 €
1 Stück 1.100 Liter Restabfallbehälter = 32,37 €

Entleerung Wertstoffbehälter für Bioabfälle

Für jede im Identsystem registrierte Entleerung von Wertstoffbehältern für Bioabfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen werden berechnet:

1 Stück 120 Liter Wertstoffbehälter für Bioabfälle = 2,21 €
1 Stück 240 Liter Wertstoffbehälter für Bioabfälle = 4,42 €

Entleerung Wertstoffbehälter für Bioabfälle in Gartensparten

Die Entleerung von Wertstoffbehältern für Bioabfälle in Gartensparten findet wie gewohnt zwischen der 16. und 47. Kalenderwoche (vom 18.04. bis 24.11.2017) statt. Auch die Saisonentgelte bleiben konstant und werden wie folgt berechnet:

1 Stück 120 Liter Saisonbiotonne: = 31,00 €/Jahr
1 Stück 240 Liter Saisonbiotonne: = 62,00 €/Jahr

Abfallsäcke

Für die Benutzung von zugelassenen und gekennzeichneten Abfallsäcken der Stadt Dessau-Roßlau werden folgende Entgelte berechnet:

1 Stück 80 Liter Müllsack (Restabfall) = 2,36 €
1 Stück 80 Liter Laubsack (Bioabfall) = 1,65 €

Entleerung Wertstoffbehälter für Altpapier (nur für andere Herkunftsbereiche, nicht private Haushalte)

Für jede im Identsystem registrierte Entleerung von Wertstoffbehältern für Altpapier aus anderen Herkunftsbereichen werden berechnet:

1 Stück 240 Liter Wertstoffbehälter für Altpapier = 0,50 €
1 Stück 1.100 Liter Wertstoffbehälter für Altpapier = 2,40 €

Die Entleerung von Wertstoffbehältern für Altpapier aus privaten Haushalten ist weiterhin kostenfrei.

Containerdienst Stadtpflege Dessau-Roßlau

Die bisher pro m³ des Containers berechneten Transportentgelte werden zukünftig durch folgende Transportkostenpauschalen ersetzt:

2 m³, 3 m³ Absetzcontainer = 25,40 €
5 m³, 5,5 m³, 7 m³, 10 m³ Absetzcontainer = 50,80 €
5 m³, 6 m³, 8 m³, 10 m³, 12 m³ Presscontainer = 50,80 €

Auch einige Entsorgungskosten für Abfälle, welche auf der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau angeliefert werden, haben sich geändert:

Verbrennungsabfälle (Restabfall) = 140,35 €/t
Sperrmüll = 135,00 €/t
Altholz (A I – A III) = 59,60 €/t

Die Entsorgungskosten für andere Abfälle, wie z.B. Bauschutt und Grünschnitt, die nicht auf der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau, sondern auf anderen Entsorgungsanlagen angeliefert werden, bleiben konstant. Gleiches gilt auch für eventuell anfallende Containermieten.

Über den Autor

Beate Hellwich administrator