Wenn die Weinflasche leer ist
Der verantwortungsvolle Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist heute wichtiger denn je. Getragen von dieser Erkenntnis hat die Stadt Dessau-Roßlau auf ihrem Territorium rund 140 Wertstoffcontainerplätze eingerichtet und auf fast allen Plätzen stehen Wertstoffcontainer für die Erfassung von Altglas; meist sind es drei, je einer für Weißglas, Braunglas und Grünglas.
In Deutschland wurde in Jahr 2018 rund 4,057 Mio. t Behälterglas produziert. Schon seit vielen Jahren stammen ca. 85 % des dafür benötigten Materials aus gebrauchten Verpackungen. Dabei nutzt man die Tatsache aus, dass sich Glas beliebig oft wieder verwenden lässt; es beliebig oft in den Schmelzprozess zurückgeführt und zu neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet werden kann.
Positiv wirkt sich aus, dass recyceltes Glas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt und so der Energiebedarf für die Produktion neuer Flaschen und Gläser sinkt. Als Faustregel gilt, dass der Energiebedarf um 0,2 bis 0,3 % sinkt, wenn ein Prozent Altglas dem Schmelzofen hinzugefügt wird. Dies schont die Ressourcen der für die Glasherstellung notwendigen Rohstoffe Quarzsand, Soda und Kalk.
Das eingesetzte Altglas darf je t jedoch nicht mehr als 25 g an Keramik, Steinen und Porzellan enthalten, sowie maximal 5 g an Nichteisenmetallen wie z. B. Aluminium. Außerdem gibt es noch Grenzwerte für Eisenmetalle und organische Fremdbestandteile wie Kunststoffe und Papier.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Farbreinheit der Altglasscherben. Eine Farbreinheit von 99,7 % ist bei einer Altglasscherbenzugabe von 50 % erforderlich, um weißes Behälterglas herzustellen zu können, bei Braunglas muss die Farbreinheit mindestens 92 % und bei Grünglas mindestens 85 % betragen.
Nun sollte man denken, dass es bei einem so bekannten und von fast jedem genutzten Recyclingsystem keine Unklarheiten und Fragen gibt; doch weit gefehlt! Die Praxis zeigt es immer wieder.
Was gehört in die Altglascontainer?
In die Glascontainer gehört nur nach Farben sortiertes Hohlglas, z. B. – Wein-, Sekt-, Saft- oder Spirituosenflaschen – Marmeladen- und Honiggläser – Ketchup- und Essigglasflaschen – Konservengläser – Gläser und Flaschen von Cremes, Shampoos und anderen kosmetischen Erzeugnissen
Was gehört nicht in die Altglascontainer?
Autoscheiben, Autolampen, Auflaufformen, Batterien, Bleiglas, Blumentöpfe, Blumenvasen, „Ceran“-Kochfelder, Elektrogeräte, Essensreste, Fensterglas, Flachglas (Draht-, Spiegel-, Sicherheitsglas…), Getränkekartons, Glaskeramik, Glaskochplatten, Glühlampen einschließlich Energiesparlampen, hitzebeständiges Glas, hochschmelzende Laborgläser wie Erlenmeyerkolben oder Reagenzgläser, Holz, Kachelofen- und Kaminglas, Kaffeekannen, Kartonagen, Keramikflaschen und –töpfe, Kristallglas, Küchenabfälle, Kunststoffverpackungen und –flaschen, Leuchtstoffröhren, Lose Metalle (Nägel, Rasierklingen…), Medizinische Spritzen + Zubehör, Mikrowellenherdgeschirr, Monitor-/Fernsehglas, Plastiktüten, Porzellangeschirr, „Pyrex“-Produkte (hitzebeständig), Steine, Steingutflaschen, Teller und Tassen.
Dies alles – Spiegel, Glasgeschirr, Glühlampen und Laborgläser – gehören nicht in einen Glascontainer!
Farbiges Glas, beispielsweise blaue oder rote Flaschen gehören in den Grünglascontainer. Dies gilt auch für weißes (opalisierendes) Glas, zum Beispiel die bekannten Odolflaschen.
Wann dürfen Altglascontainer benutzt werden?
Die Depotcontainer für Altglas sollten nur montags bis samstags in der Zeit von 7:00 Uhr – 20:00 Uhr benutzt werden, sowie nicht an Sonn- und Feiertagen. Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen sollten Sie sich, auch wenn es lärmgedämmte Container sind, an die genannten Zeiten unbedingt halten.
Das sollten Sie auch wissen!
Der Grüne Punkt auf einer Flasche oder einem Glas symbolisiert, dass die Kosten für die Erfassung und Wiederverwertung bereits im Produktpreis enthalten sind. Alle Hersteller von Verpackungen, also auch solcher aus Glas, müssen sich an einem oder mehreren Systemen, beteiligen. Diese Systeme sorgen dann dafür, dass die beim privaten Endverbraucher anfallenden leeren Flaschen und Gläser flächendeckend erfasst und einer Verwertung zugeführt werden.
Die Erfassung und Verwertung ihrer Flaschen und Gläser finanziert sich nicht aus den Abfallgebühren! Sie haben die Entsorgung Ihres Gurkenglases oder Ihrer Weinflasche bereits an der Kasse des Supermarktes bezahlt!
Für das Aufstellen und Leeren der Altglascontainer ist damit auch nicht die Stadt oder der Eigenbetrieb Stadtpflege zuständig, sondern gegenwärtig im Auftrag der Systembetreiber die ALBA Group.
Noch ein Tipp!
Den Weg zum Wertstoffcontainerplatz können Sie sich sparen, wenn Sie möglichst Mehrwegflaschen den Einwegflaschen vorziehen. Und aus ökologischer Sicht ist das wohl die beste Lösung.
Und noch eine Bitte!
Bitte werfen Sie keine Pfandflaschen in die Depotcontainer. Erstens bekommen Sie Geld bei der Abgabe der Flasche. Und zweitens legen sie damit „Sammlern“ das Handwerk. Wir müssen immer wieder registrieren, dass an den Glascontainern die Gummiklappen am Einwurf zerstört werden, nur um an eine eingeworfene Bierflasche heranzukommen. Für wenige Cent Pfandgeld werden viele Euro Schaden angerichtet!
Und ganz zum Schluss: Das Ende eines Märchens
Wohl jeder von uns hat es schon gehört: „Du musst das Glas nicht nach Farben sortieren. Wenn die Container geleert werden, dann kippen die doch sowieso alles zusammen!“
Falsch! Auch wenn es nur ein Fahrzeug ist. Die Flaschen und Gläser werden getrennt nach Farben in die verschiedenen Kammern entleert.
Noch Fragen?
Sollten Sie doch noch eine Frage zum Glasrecycling haben, dann können Sie sich gern an die Abfallberatung der Stadtpflege, Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau, Tel: 0340/204 1278 oder 0340/204 1178 wenden.