Sperrmüllentsorgung

Auftrag zur Sperrmüllentsorgung












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    Kostenlose Entsorgung bis 1,0 m³ pro Person und Jahr, über die Freigrenze ist die Entsorgung kostenpflichtig.

    Hinweise zur Sperrmüllabfuhr

    Zum Sperrmüll gehören bewegliche Abfälle, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in einem Restabfallbehälter von maximal 120 l gesammelt werden können, diese Restabfallbehälter beschädigen oder das Entleeren erschweren. Zum Sperrmüll gehören allerdings nur haushaltsübliche Möbel- und Einrichtungsgegenstände insbesondere: Sessel, Sofa, Bett, Tisch, Stuhl, Schrank, Regal, textiler Fußbodenbelag sowie nichttextile PVC-Beläge und Linoleum, Matratze, Camping- und Gartenmöbel und Regentonnen bis 300 l Inhalt.

    Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle wie Altglas, Altholz, Medikamente, Altreifen, asbesthaltige Abfälle, Textilien, Bauschutt und Baustellenabfälle, Bioabfälle, Schadstoffe und Verpackungsabfälle. Nicht zum Sperrmüll gehören insbesondere keine Materialien aus Bau- oder Renovierungsarbeiten, wie Steine, Beton, Ziegel, Türen, Fenster, Parkett, Laminat und Paneele aller Art, Baum- und Strauchschnitt, Aquarien sowie Möbel, die überwiegend aus Glas bestehen, Sanitärkeramik, Badewannen, Duschkabinen u. ä., Heizungsanlagen oder Teile davon wie Öltanks oder Ölbehälter, Dachrinnen und Fallrohre, Regentonnen über 300 l Inhalt, Schwimmbecken, Fahrzeugwracks oder Fahrzeugteile, Motorräder, Mopeds, Rasenmäher; in Kartons, Säcke oder ähnliche Behältnisse verpackte Abfälle sowie produktionsspezifische Abfälle, unabhängig davon, ob die vorgenannten Materialien bereits genutzt oder eingesetzt worden sind oder nicht.

    Nähere Informationen können Sie auch unserem Abfall-ABC entnehmen.

    Sperrmüll aus privaten Haushaltungen ist vom Besitzer am Abholtag bis 07:00 Uhr unverpackt und geordnet so an der nächsten öffentlichen, für Abfallsammelfahrzeuge befahrbaren Straße bereitzustellen, dass Fußgänger und Fahrzeuge nicht mehr als unvermeidbar behindert oder gefährdet werden. Verschmutzungen sind zu vermeiden. Die Bereitstellung kann auch schon am Vorabend des Abfuhrtages ab 18:00 Uhr erfolgen.