Schadstoffannahme

Schadstoffannahme ab 2025

Die Annahme der Schadstoffe auf der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau, Polysiusstraße 2, 06847 Dessau-Roßlau erfolgt ab 2025 an jedem 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von 7:00 bis 12:00 Uhr.  An Samstagen, an denen die mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet stattfindet, bleibt die Annahmestelle auf der Abfallentsorgungsanlage geschlossen.

An Sonn- und Feiertagen sowie Ostersonnabend, Heiligabend und Silvester bleibt die Abfallentsorgungsanlage geschlossen.

Für private Haushaltungen gelten folgende Regelungen nach § 27 der (Abfallentsorgungssatzung – AbfS). 

Schadstoffe aus privaten Haushaltungen sind, soweit eine Rücknahme durch den Fachhandel nicht erfolgt, zu den von der Stadtpflege betriebenen festen oder mobilen Schadstoffsammelstellen zu bringen. Die Annahme dieser Schadstoffe an den Sammelstellen erfolgt in haushaltsüblichen Mengen und darf die Gesamtmenge von 20 kg bzw. 20 Liter und eine maximale Gebindegröße von 20 Litern pro Anlieferung nicht überschreiten. Schadstoffe aus privaten Haushaltungen, die die angegebenen Mengen überschreiten, sind wie Schadstoffe aus anderen Herkunftsbereichen zu behandeln.
Flüssige und feste Schadstoffe sind in einer ordnungsgemäßen Verpackung bzw. in gegenüber ihrem Inhalt beständigen, geschlossenen Behältnissen anzuliefern.

Für Schadstoff aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) gelten folgende Regelungen nach § 27 der (Abfallentsorgungssatzung – AbfS). 

Schadstoffe aus anderen Herkunftsbereichen dürfen kostenpflichtig und nach Voranmeldung an der stationären Annahmestelle auf der Abfallentsorgungsanlage „Kochstedter Kreisstraße“ abgegeben werden. Eine kostenpflichtige Abholung kann mit der Stadtpflege individuell vereinbart werden.

Nachfolgend genannte Abfälle werden angenommen:

AVV                      Abfallbezeichnung

  • 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
  • 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
  • 16 02 09* Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
  • 16 05 04* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
  • 16 05 06* Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
  • 16 05 07* gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
  • 16 05 08* gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
  • 20 01 13* Lösemittel
  • 20 01 14* Säuren
  • 20 01 15* Laugen
  • 20 01 17* Fotochemikalien
  • 20 01 19* Pestizide
  • 20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
  • 20 01 26* Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
  • 20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
  • 20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
  • 20 01 31* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
  • 20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
  • 20 01 33* Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
  • 20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen

 

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Dann wenden Sie sich bitte an unsere Abfallberatung!

Tel.:    0340/204 1278

Mail:    stadtpflege.behrendt@dessau-rosslau.de