Die stationäre Schadstoffannahmestelle auf der Abfallentsorgungsanlage „Kochstedter Kreisstraße“, Polysiusstraße 2, 06847 Dessau-Roßlau ist für Sie jeweils samstags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. An Sonn- und Feiertagen sowie Ostersonnabend, Heiligabend und Silvester bleibt die Abfallentsorgungsanlage geschlossen.
Für private Haushaltungen gelten folgende Regelungen nach § 27 der (Abfallentsorgungssatzung – AbfS).
Schadstoffe aus privaten Haushaltungen sind, soweit eine Rücknahme durch den Fachhandel nicht erfolgt, zu den von der Stadtpflege betriebenen festen oder mobilen Schadstoffsammelstellen zu bringen. Die Annahme dieser Schadstoffe an den Sammelstellen erfolgt in haushaltsüblichen Mengen und darf die Gesamtmenge von 20 kg bzw. 20 Liter und eine maximale Gebindegröße von 20 Litern pro Anlieferung nicht überschreiten. Schadstoffe aus privaten Haushaltungen, die die angegebenen Mengen überschreiten, sind wie Schadstoffe aus anderen Herkunftsbereichen zu behandeln.
Flüssige und feste Schadstoffe sind in einer ordnungsgemäßen Verpackung bzw. in gegenüber ihrem Inhalt beständigen, geschlossenen Behältnissen anzuliefern.
Für Schadstoff aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) gelten folgende Regelungen nach § 27 der (Abfallentsorgungssatzung – AbfS).
Schadstoffe aus anderen Herkunftsbereichen dürfen kostenpflichtig und nach Voranmeldung an der stationären Annahmestelle auf der Abfallentsorgungsanlage „Kochstedter Kreisstraße“ abgegeben werden. Eine kostenpflichtige Abholung kann mit der Stadtpflege individuell vereinbart werden.
Nachfolgend genannte Abfälle werden angenommen:
AVV Abfallbezeichnung
Sie haben noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an unsere Abfallberatung!
Tel.: 0340/204 1278
Mail: stadtpflege.behrendt@dessau-rosslau.de