Die Annahme der Schadstoffe auf der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau, Polysiusstraße 2, 06847 Dessau-Roßlau erfolgt ab 2025 an jedem 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von 7:00 bis 12:00 Uhr. An Samstagen, an denen die mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet stattfindet, bleibt die Annahmestelle auf der Abfallentsorgungsanlage geschlossen.
An Sonn- und Feiertagen sowie Ostersonnabend, Heiligabend und Silvester bleibt die Abfallentsorgungsanlage geschlossen.
Für private Haushaltungen gelten folgende Regelungen nach § 27 der (Abfallentsorgungssatzung – AbfS).
Schadstoffe aus privaten Haushaltungen sind, soweit eine Rücknahme durch den Fachhandel nicht erfolgt, zu den von der Stadtpflege betriebenen festen oder mobilen Schadstoffsammelstellen zu bringen. Die Annahme dieser Schadstoffe an den Sammelstellen erfolgt in haushaltsüblichen Mengen und darf die Gesamtmenge von 20 kg bzw. 20 Liter und eine maximale Gebindegröße von 20 Litern pro Anlieferung nicht überschreiten. Schadstoffe aus privaten Haushaltungen, die die angegebenen Mengen überschreiten, sind wie Schadstoffe aus anderen Herkunftsbereichen zu behandeln.
Flüssige und feste Schadstoffe sind in einer ordnungsgemäßen Verpackung bzw. in gegenüber ihrem Inhalt beständigen, geschlossenen Behältnissen anzuliefern.
Für Schadstoff aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) gelten folgende Regelungen nach § 27 der (Abfallentsorgungssatzung – AbfS).
Schadstoffe aus anderen Herkunftsbereichen dürfen kostenpflichtig und nach Voranmeldung an der stationären Annahmestelle auf der Abfallentsorgungsanlage „Kochstedter Kreisstraße“ abgegeben werden. Eine kostenpflichtige Abholung kann mit der Stadtpflege individuell vereinbart werden.
Nachfolgend genannte Abfälle werden angenommen:
AVV Abfallbezeichnung
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Dann wenden Sie sich bitte an unsere Abfallberatung!
Tel.: 0340/204 1278
Mail: stadtpflege.behrendt@dessau-rosslau.de