Eine solche Situation, wie auf dem Foto dokumentiert, hat wohl schon fast jeder von uns erlebt.
Ein Fernseher am Waldesrand! Schauen hier am Abend die Wildscheine sich die Tagesschau an?
Ein Kühlschrank im Gebüsch! Nehmen Rehe neuerdings gut gekühlte Drinks?
Doch so lustig ist die Sache nicht! Hier haben gewissenlose Zeitgenossen sich rücksichtslos ihrer alten elektrischen Haushaltgeräte entledigt. Die Umwelt ist ihnen offensichtlich dabei egal. Es stört sie auch nicht, dass die Allgemeinheit für die Beseitigung dieser wilden Ablagerungen zahlen muss.
Werden die Umweltsünder erwischt, dann kann es für die Betreffenden richtig teuer werden. Da viele Elektrogeräte Schadstoffe enthalten, sind Elektrogeräte per se als gefährlicher Abfall anzusehen und ziehen ein Strafverfahren nach sich, an dessen Ende eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe steht.
Dabei kann jeder seine Elektroaltgeräte ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand entsorgen. Möglich macht dies das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 20. Oktober 2015 in der z. Z. gültigen Fassung.
Nach diesem Gesetz koordiniert eine zentrale Stelle, die Stiftung „elektro-altgeräte register®“ mit Sitz in Nürnberg alle Aktivitäten von Herstellern, Entsorgern und Kommunen, welche notwendig sind, um die Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten zu erfassen und dem Recycling bzw. der schadlosen Beseitigung zuzuführen.
Dazu zahlen alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten oder die von den Herstellern Bevollmächtigten einen bestimmten Betrag an die Stiftung. Mit diesem Geld werden nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer die Geräte dann kostenfrei für den letzten Besitzer entsorgt.
Für die Rücknahme von Altgeräten ist es letztlich uninteressant, ob der Fernseher, der Kühlschrank oder die Waschmaschine vor oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes produziert oder verkauft wurde. Auch Geräte aus DDR-Produktion werden erfasst.
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz haben private Haushalte in Dessau-Roßlau folgende Möglichkeiten, ihre alten Elektrogeräte einschließlich aller zugehörigen Bauteile zu entsorgen:
Dabei ist der Abholtermin mit dem Eigenbetrieb Stadtpflege abzustimmen (Tel.: 0340/2041572). Die Anmeldung zur Abholung von Elektrogeräten kann auch online erfolgen.
http://stadtpflege.dessau-rosslau.de/online-formulare/elektronikschrott
Die angemeldeten Geräte sind dann bis 7.00 Uhr am Abholtag vor den Grundstücken bereitzustellen, ohne dass der öffentliche Verkehr beeinträchtigt wird.
Während der Öffnungszeit der Abfallentsorgungsanlage Polysiusstraße 2 werden Elektro- und Elektronikgeräte angenommen.
Folgende Elektro- und Elektronikgeräte können beispielsweise so abgegeben werden:
Kühlschränke
Gefriergeräte
Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten
Klimageräte
Entfeuchter
Wärmepumpen
Wärmepumpentrockner
ölgefüllte Radiatoren
sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere
Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden
Bildschirme
Fernsehgeräte
LCD-Fotorahmen
Monitore
Laptops
Notebooks
stabförmige Leuchtstofflampen
Kompaktleuchtstofflampen
Leuchtstofflampen
Entladungslampen (einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen)
Niederdruck-Natriumdampflampen
LED-Lampen
Waschmaschinen
Wäschetrockner
Geschirrspüler
Elektroherde und -backöfen
Elektrokochplatten
Leuchten
Ton- oder Bildwiedergabegeräte
Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)
Geräte zum Stricken und Weben
Großrechner
Großdrucker
Kopiergeräte
Geldspielautomaten
medizinische Großgeräte
große Überwachungs- und Kontrollinstrumente
große Produkt- und Geldausgabeautomaten
Photovoltaikmodule
Nachtspeicherheizgeräte
Staubsauger
Teppichkehrmaschinen
Nähmaschinen
Leuchten
Mikrowellengeräte
Lüftungsgeräte
Bügeleisen
Toaster
elektrische Messer
Wasserkocher
Uhren
elektrische Rasierapparate
Waagen
Haar- und Körperpflegegeräte
Radiogeräte
Videokameras
Videorekorder
Hi-Fi-Anlagen
Musikinstrumente
Ton- oder Bildwiedergabegeräte
elektrisches und elektronisches Spielzeug
Sportgeräte
Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.
Rauchmelder
Heizregler
Thermostate
elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge
medizinische Kleingeräte
kleine Überwachungs- und Kontrollinstrumente
kleine Produktausgabeautomaten
Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen
Mobiltelefone
GPS-Geräte
Taschenrechner
Router
PCs
Drucker
Telefone
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz legt außerdem eine Rücknahmepflicht für Elektrogeräte für viele Online-Händler und stationäre Handelseinrichtungen ab 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte fest.
Allerdings sind Händler von Großgeräten nur dann zur Rücknahme verpflichtet, wenn der Kunde bei ihnen ein neues Gerät kauft, das denselben Zweck erfüllt.
Für Kleingeräte gilt diese Verpflichtung jedoch unabhängig davon, ob man Kunde beim Händler ist oder nicht. Und als Kleingerät gelten solche, deren längste Kante 25 cm nicht überschreitet.
Wenn Sie als Gewerbetreibender oder als Vertreiber von Elektrogeräten unsere Annahmestelle auf der Abfallentsorgungsanlage, Polysiusstraße 2, nutzen möchten, wollen sie uns bitte zuvor unter den unten angegebenen Telefonnummern kontaktieren.
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, dann können Sie sich gern an die Abfallberatung der Stadtpflege, Fon: 0340/2041178 oder 0340/2041278 wenden.
Auf dem Abfallentsorgungsgelände befindet sich die Elektroaltgerätesammelstelle.