Mit der Veröffentlichung der „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“ im Jahre 1991 wurde bestimmt, dass ab dem 1. Januar 1993 alle Verkaufsverpackungen (dazu zählen Flaschen, Verpackungen aus Papier- und Pappe sowie Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundwerkstoffen und Naturmaterialien – alle gekennzeichnet mit dem Grünen Punkt) vom Hersteller oder Händler zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen sind.
Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages wurde 1991 die Duale System Deutschland Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH gegründet. Besser bekannt wurde das Unternehmen unter dem Kürzel DSD. War am Anfang nur DSD Trägerin und Betreiberin dieses Systems in der gesamten Bundesrepublik, so sind es gegenwärtig 10 Unternehmen. Diese teilen sich entsprechend ihres Marktanteils die sogenannte Systemführerschaft in den einzelnen Entsorgungsgebieten.
In Dessau-Roßlau hat der Grüne Punkt, Duales System Deutschland die REMONDIS GmbH & Co. KG in Coswig OT Klieken als örtlichen Entsorger für die Leistungserbringung, also die Bereitstellung von Gelben Säcken bzw. Gelben Tonnen und deren Abholung bzw. Leerung, vertraglich gebunden.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass auch viele Jahre nach der Einführung immer wieder Fragen aufkommen, was in den Gelben Sack hineingehört. Weit verbreitet ist der Irrtum, alle Gegenstände aus Kunststoff fänden hier den Weg zum Recycling. So kommt es immer wieder zu Fehlbefüllungen und dann zu Ärger, wenn der Gelbe Sack bzw. die Gelbe Tonne vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen wird.
Arzneimittelblister
Butterwickler
Nudeltüten
Schokokusskarton
Baumwollbeutel und –netze
Pralinenverpackungen (Kunststoff)
Buttermilchbecher
Schokoladen-Alufolie
Senf-, Mayo- und Ketchup-Eimer aus Kunststoff
Cremetuben
Shampooflaschen
Eisverpackungen (Kunststoff)
Spraydosen
Farbeimer (Kunststoff/Blech)
Speiseölflaschen (Kunststoff)
Getränkekartons
Spülmittelflaschen (Kunststoff)
Holzkistchen (mit grünen Punkt)
Steingutflaschen
Joghurtbecher und –deckel
Styroporverpackungen (z. B. von Elektrogeräten)
Konservendosen
Menüschalen (Fertiggerichte)
Suppentüten
Milchbeutel (aus Kunststoff)
Tierfutterdosen
Müsliriegelpapier
Zahnpastatuben
Altkleider
Kinderspielzeug
Babyflaschen
Klarsichthüllen
Blech- und Porzellangeschirr
Blechgeschirr
Luftmatratzen
CDs und Disketten
Nicht geleerte Verpackungen
Damenstrumpfhosen
Pappe und Papier
Elektrogeräte
Batterien aller Art
Papiertaschentücher
Essensreste
Styroporreste (z.B. von Dämmmaterial)
Einwegrasierer
Faltschachteln
Videokassetten
Feuerzeuge
Windeln
Filme
Zahnbürsten
Glas
Zigarettenkippen
Hygieneartikel
Holzwolle
Pflaster, Verbandsmaterial
Falten Sie Verpackungen nach Möglichkeit flach zusammen.
Alle Verpackungen sollten sauber sein, d.h. löffelrein und entleert, das Ausspülen dieser Verpackungen ist nicht notwendig.
Verpackungen von Farben, Lacken, Verdünnern, Klebern oder Desinfektionsmitteln dürfen nur restentleert in den Gelben Sack bzw. die Telbe Tonne. Nicht restentleerte Verpackungen gehören als schadstoffhaltiger Abfall zum Schadstoffmobil oder in die stationäre Anlage zur Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen auf der Abfallentsorgungsanlage, Polysiusstraße 2.
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, dann können Sie sich gern an die Abfallberatung der Stadtpflege, Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau, Tel: 0340/204 1178 oder 0340 204 1278 wenden.
Dem aktuellen Abfuhrkalender entnehmen Sie bitte den Termin, an dem bei Ihnen der Gelbe Sack bzw. die Gelbe Tonne abgeholt wird. Sollten Sie diesen Abfuhrkalender nicht mehr besitzen, können Sie auch hier den aktuellen Tourenplan einsehen oder Sie wenden sich an die Abfallberatung der Stadtpflege, Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau, Tel. 0340/204 1178 oder 0340 204 1278.
Die Gelben Säcke bzw. die Gelbe Tonne stellen Sie bitte, falls keine speziellen Plätze ausgewiesen sind, neben dem Fahrbahnrand vor Ihrem Wohngrundstück so ab, dass Fußgänger oder Fahrzeuge nicht behindert bzw. gefährdet werden und dass der Abtransport ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Die Bereitstellung der Gelben Säcke bzw. der Gelben Tonnen hat am Abfuhrtag
zu erfolgen. Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Dessau-Roßlau kann die Bereitstellung auch am Vorabend des Abfuhrtages ab 18:00 Uhr erfolgen.
Fehlbefüllte Gelbe Säcke werden von der REMONDIS GmbH & Co. KG, Coswig OT Klieken nicht mitgenommen und fehlbefüllte Gelbe Tonnen nicht geleert. Sie werden mit einem roten Aufkleber „Sack/Behälter mit falschem Material gefüllt – bitte nachsortieren“ gekennzeichnet und bleiben so stehen.“
Aus einem solchen Gelben Sack bzw. eine solchen Gelben Tonne wollen Sie bitte die Fehlbefüllungen entfernen und den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne zum nächsten Abholtermin erneut bereitstellen.
Der Grüne Punkt auf einer Verpackung symbolisiert, dass die Kosten für die Erfassung und Wiederverwertung bereits im Produktpreis enthalten sind. Alle Inverkehrbringer von Verpackungen müssen an einen Systembetreiber eine Lizenzgebühr zahlen, damit sie Produkte in Verpackungen mit dem Grünen Punkt verkaufen dürfen. Die Lizenzgebühr wird über den Produktpreis an den Verbraucher weiter gegeben. Das Duale System finanziert sich nicht aus den Abfallgebühren! Sie haben die Entsorgung Ihres Joghurtbechers bereits im Supermarkt bezahlt!
Hier noch einige wichtige Hinweise der Dualen Systeme zur korrekten Mülltrennung: