Wichtige Hinweise zu Änderungen bei der LVP-Entsorgung (Gelber Sack/ Gelbe Tonne) ab 01.01.2020:
Die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen (LVP) unterliegen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) der Zuständigkeit der dualen Systeme auf der Grundlage eines privatrechtlich organisierten Rücknahmesystems. Danach sind Hersteller und Vertreiber von LVP verpflichtet, diese zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.
Im Stadtgebiet Dessau-Roßlau ist aktuell das duale System „Der Grüne Punkt Duales System Deutschland GmbH“ für die Organisation der Entsorgung von Leichtverpackung zuständig und hat die Entsorgungsleistungen für den Zeitraum 2020-2022 neu vergeben.
Ab 01.01.2020 ist die REMONDIS GmbH & Co.KG mit der Sammlung der LVP-Abfälle im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau beauftragt. Somit endet der Vertrag des bisherigen Entsorgers zum 31.12.2019.
Da eine flächendeckende Einführung der Gelben Tonnen zur Entsorgung von Leichtverpackungen im Stadtgebiet von den Wohnungsgesellschaften aufgrund nicht ausreichender Stellplatzkapazitäten an Großwohnanlagen abgelehnt wurde, wird es ab 01.01.2020 vorerst nur in folgenden Stadtbezirken zur Einführung von Gelben Tonnen kommen:
Die Aufstellung der neuen Gelben Tonnen erfolgt bereits in der 48. KW 2019, d. h. zwischen 25.11. und 29.11.19. Die Grundausstattung im Rahmen der Erstaufstellung erfolgt nach einem einwohnerbezogenen Verteilungsschlüssel pro Grundstück. Sollte sich im Rahmen der Nutzung ab 01.01.2020 dauerhafter Mehr- bzw. Minderbedarf zeigen, können entsprechende Änderungen bei der REMONDIS GmbH & Co.KG beantragt werden. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite des Stadtpflegebetriebes unter Bürgerservice/ Downloads. Bei einem nur vorübergehenden Mehrbedarf (z. B. nach Familienfeiern) können auch transparente Säcke neben der Gelben Tonne zur Abholung bereitgelegt werden.
Vergleichbare Anfallstellen gemäß § 3 Abs. 11 Verpackungsgesetz (z. B. Gaststätten, Freiberufler, Verwaltungen, Handwerksbetriebe u. ä.), die zur Entsorgung ihrer Leichtverpackungen eine Gelbe Tonne benötigen, müssen diese separat bei der REMONDIS GmbH & Co.KG beantragen. Eine automatische Berücksichtigung bei der Erstaufstellung ist hier aufgrund mangelnder Kenntnis der Anfallstellen leider nicht möglich.
Bedingt durch den Wechsel des vor Ort tätigen Entsorgers wird auch darauf hingewiesen, dass es in den Stadtbezirken Rodleben, Brambach (Brambach, Neeken, Rietzmeck) und Mosigkau zu einem Behältertausch der gelben Tonnen kommen wird. Die Firma REMONDIS GmbH & Co. KG wird nach den letzten Entleerungen in der 51. KW 2019 für die Einsammlung ab 01.01.2020 neue Sammelbehälter verteilen. Die derzeit genutzten gelben Tonnen der Udo Achtert GmbH werden zum Jahresende eingezogen.
Bei Problemen im Rahmen der Behälteraufstellungen bzw. des Austausches wenden sie sich bitte direkt an den zuständigen Entsorger die REMONDIS GmbH & Co.KG NL Klieken:
Telefon: 034903 5150
Fax: 034903 /515-24
E-Mail: rosslau@remondis.de
In den anderen, nachfolgend aufgeführten Stadtbezirken, in denen zahlreiche Großwohnanlagen zu finden sind, wird die Entsorgung von LVP im Zeitraum 2020 – 2022 weiterhin über Gelbe Säcke erfolgen:
Im Stadtbezirk Waldersee findet die LVP-Entsorgung ebenfalls weiterhin über Gelbe Säcke statt. Hier hatte sich der Ortschaftsrat gegen die Einführung der Gelben Tonnen ausgesprochen.
Ziel bleibt es jedoch weiterhin, schrittweise die Sammlung von LVP im kompletten Stadtgebiet auf Gelbe Tonnen umzustellen, Ob dies bereits bei den nächsten Abstimmungsverhandlungen mit den dualen Systemen für die Ausschreibung ab dem Jahr 2023 umgesetzt werden kann, hängt jedoch davon ab, ob die Änderung auch in den bisher ausgeschlossenen Stadtbezirken die notwendige Zustimmung finden wird.
Bisher haben im Stadtteil Dessau ca. 20 % der Einwohner von Großwohnanlagen die Verpackungsabfälle über Depotcontainer für LVP auf öffentlichen Wertstoffplätzen entsorgt. Diese Art der LVP-Sammlung hat sich jedoch nicht bewährt und wird zum 31.12.2019 vollständig eingestellt.
In den letzten Jahren kam es auf den öffentlichen Wertstoffplätzen immer wieder zu massiven Fehlbefüllungen der Depotcontainer für LVP. In der Folge kam es bereits im Jahr 2019 zum vorübergehenden Einzug einiger Depotcontainer von öffentlichen Wertstoffplätzen.
Ab 01.01.2020 müssen dann auch die Einwohner in Großwohnanlagen die Verpackungsabfälle haushaltsnah über Gelbe Säcke bzw. Gelbe Tonnen zur Entsorgung bereitstellen. Ob eine Entsorgung über Gelbe Säcke oder über 1,1 m³ Behälter auf den Müllstellplätzen der Wohnungsgesellschaften erfolgt, erfragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Vermieter.
Gelbe Säcke sind bis zum Tag der Abholung laut Abfallkalender zwingend auf dem Grundstück bzw. in den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten (z. B. Keller, Balkon u. ä.) zwischenzulagern. Sie dürfen nur an den eigenen Müllstellplätzen zur Abholung bereitgelegt werden. Eine vorzeitige Bereitlegung und die Ablage an den öffentlichen Wertstoffplätzen sind verboten!
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