Abfallentsorgung aus Haushalten, in denen mit COVID-19 infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben

Abfallentsorgung aus Haushalten, in denen mit COVID-19 infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben

Durch das Bundesumweltministerium werden in Abstimmung mit den Bundesländern und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, gilt:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.

Wenn Sie als mit COVID-19 infizierte Person oder als begründeter Verdachtsfall in häuslicher Quarantäne leben, berücksichtigen Sie bitte die von Bundesumweltministerium gegebenen Hinweise zum Schutz Ihrer Nachbarinnen und Nachbarn sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abfallentsorgung.

Für alle anderen privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung.

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Beate Hellwich administrator