Abbeizmittel (auch Abbeizer) sind chemische Verbindungen, mit deren Hilfe alte Farbanstriche sowie Lacke vom Untergrund entfernt werden können. Es wird unterschieden zwischen ablaugenden und lösenden Abbeizmitteln.
Die ablaugenden Abbeizmittel enthalten alkalische Verbindungen, z. B. Ammoniak, Natronlauge oder Natriumcarbonat, aber auch Tenside.
Die lösenden Abbeizmittel sind Gemische von Lösungsmitteln aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen wie z. B. Aceton oder halogenierten Kohelenwasserstoffen und verschiedenen Aromaten. Kombinierte Abbeizmittel enthalten beide Bestandteile. Abbeizmittel setzen sich meist aus Laugen oder organischen Lösungsmitteln zusammen. Abbeizmittel sind gesundheits- und umweltschädlich.
Reste müssen über die Schadstoffsammlung entsorgt werden. Sind die Behälter vollständig entleert, können sie über den gelben Sack oder die gelbe Tonne entsorgt werden.
Die Entsorgung von Abdeckfolien erfolgt über die zugelassenen Restabfallbehälter (120 Liter, 240 Liter oder 1,1 m³ Fassungsvermögen). Abdeckfolien gehören nicht in die Gelbe Tonne oder in Gelbe Säcke.
Zu Abfällen aus dem Gesundheitswesen zählen die unterschiedlichsten Abfälle wie z.B. Spritzen, Kanülen, Altmedikamente sowie Wund- und Gipsverbände. Nähere Angaben zu den entsprechenden Abfällen entnehmen sie bitte dem jeweiligen Stichpunkt im Abfall ABC.
Generell müssen spitze und scharfe Gegenstände in fest verschlossenen und stichfesten Behältnissen entsorgt werden.
Sollten Sie als Gewerbetreibender Abfälle aus dem Gesundheitswesen entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Abfalleimer aus Plaste sind als Restmüll zu entsorgen.
Abfalleimer aus Metall können über Schrottsammlungen entsorgt werden.
Der Einsatz von Abflussreinigern dient dem Zweck Verstopfungen in Abwasserleitungen im Haushalt durch chemische Reaktionen zu beseitigen. Dazu enthalten Abflussreiniger Chemikalien wie Ätznatron, Kalilauge oder Natriumhypochlorit. Aufgrund des Gefahrenpotentials für Gesundheit und Umwelt sind nicht mehr benötigte Reste von Abflussreiniger der Schadstoffentsorgung zu überlassen.
Ablauger sind chemische Verbindungen, mit deren Hilfe alte Farbanstriche sowie Lacke vom Untergrund entfernt werden können und zählen zu den ablaugenden Abbeizmitteln.
Die ablaugenden Abbeizmittel enthalten alkalische Verbindungen, z. B. Ammoniak, Natronlauge oder Natriumcarbonat, aber auch Tenside.
Reste müssen über die Schadstoffsammlung entsorgt werden.
Sind die Behälter vollständig entleert, können sie über den gelben Sack oder die gelbe Tonne entsorgt werden.
Abschminktücher zählen zu den Hygienepapieren und müssen nach der Benutzung über die Restmülltonne entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Luftentfeuchter (auch Adsorptionstrockner, Raumentfeuchter oder Bautrockner genannt) zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Abstreifgitter aus Plaste oder Metall müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
Gebrauchte Abwaschlappen sind meist mit Essensresten oder anderen organischen Materialien verunreinigt. Da diese Krankheitserreger beherbergen können, müssen die Abwaschlappen zum Schutz der Gesundheit über den Restmüll entsorgt werden.
Gebrauchte Abwaschschwämme sind meist mit Essensresten oder anderen organischen Materialien verunreinigt. Da diese Krankheitserreger beherbergen können, müssen die Abwaschschwämme zum Schutz der Gesundheit über den Restmüll entsorgt werden.
Aceton ist eine farblose Flüssigkeit und wird hauptsächlich als Lösungs- und Extraktionsmittel, aber auch als Kunststoffkleber verwendet. Weiterhin ist es auch Bestandteil im Nagellackentferner. Aceton ist sehr flüchtig und bildet zusammen mit dem Sauerstoff der Luft ein brennbares Gasgemisch. Aceton darf nicht über den Restmüll oder den Ausguss entsorgt werden. Die Entsorgung hat über die Schadstoffannahme zu erfolgen.
Acryl wird zum Füllen oder Abdichten von Dehnungsfugen oder Spannungsrissen verwendet und dient somit der Fugendichtung. Acryl muss über die Schadstoffannahme entsorgt werden. Restlos entleerte Gebinde können über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Farben auf Acrylbasis müssen als Schadstoffe entsorgt werden.
Aerosoldosen sind Druckgasverpackungen und beinhalten Flüssiggas. Sie werden für Deodorants, Haarspray und für Farbspray verwendet. Sie stehen unter Druck und enthalten meist leicht entzündliche, explosive und gesundheitsgefährdende Gase. Demnach dürfen Aerosoldosen mit Restinhalt nur über die Schadstoffentsorgung entsorgt werden. Restlos entleerte Behälter gehören in die Gelbe Tonne.
Airbags werden auf der Abfallentsorgungsanlage nicht angenommen.
Die Entsorgung eines nicht ausgelösten Airbags regelt die Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) in der aktuell geltenden Fassung. Danach ist der Airbag zwingend über einen zugelassenen Demontagebetrieb entsprechend § 2 Abs. 1 Nummer 16 AltfahrzeugV zu entsorgen.
Ein ausgelöster Airbag könnte theoretisch als Restmüll entsorgt werden, jedoch besitzen moderne Airbags meist eine zweistufige, aufprallabhängige Auslösung des Airbags, d. h. bei einem minderschweren Aufprall zündet nur ein Gasgenerator und der zweite Gasgenerator spricht bei der Auslösung nicht an. Deshalb müssen vor der Entsorgung eines Airbags immer erst die Verfahren zur Auslösung aller Gasgeneratoren durchgeführt werden, um die Auslösung aller Gasgeneratoren sicherzustellen. Da es für den Laien nicht ersichtlich ist, ob beide Gasgeneratoren ausgelöst haben, muss auch ein ausgelöster Airbag über einen zugelassenen Demontagebetrieb entsprechend § 2 Abs. 1 Nummer 16 AltfahrzeugV entsorgt werden.
Akkus und Batterien werden in der heutigen Zeit sehr vielseitig eingesetzt. Jedoch ist bei der Entsorgung zu beachten, dass diese oftmals einen hohen Anteil an Schwermetallen wie Blei, Cadmium oder Quecksilber haben. Eine Entsorgung über die Restmülltone ist demnach zum Schutz der Umwelt ausgeschlossen. Die Entsorgung hat über die Schadstoffannahme zu erfolgen. Mit der Batterieverordnung von 1999 wurden die Händler in die Pflicht genommen, Akkus und Batterien zurückzunehmen. Die entsprechenden Sammelbehälter finden Sie in Supermärkten, Drogerien und öffentlichen Einrichtungen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Akkuladegeräte zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeld
et werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Akkuschrauber zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Wenn Sie einen Akkuschrauber mit einem abnehmbaren Akku auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben, entfernen Sie bitte den Akku vom Gerät und geben ihn getrennt ab.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Generell können Akten problemlos über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Jedoch ist dabei der Datenschutz zu beachten, sofern es sich dabei um vertrauliche Akten wie Kontoauszüge, Geschäftsverträge oder Krankenblätter handelt. In diesem Fall sollten die Akten einem Aktenvernichtungsdienstleister überlassen werden. Entsprechende Firmen findet man in den Gelben Seiten oder im Internet.
Aktenordner bestehen aus einem Verbund verschiedener Materialien und müssen über den Restmüll entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen elektrisch betriebene Aktenvernichter zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Mechanische Aktenvernichter müssen als Restmüll entsorgt werden.
Aktivkohlefilter bestehen hauptsächlich aus reinem Kohlenstoff und besitzen eine hochporöse Struktur ähnlich einem Schwamm. Durch diese Struktur besitzt die Aktivkohle eine sehr große Oberfläche und somit ein hohes Adsorptionspotential. Sie werden z.B. bei der Aufbereitung von Wasser oder in Dunstabzugshauben eingesetzt. Der Aktivkohlefilter muss über den Restmüll entsorgt werden.
Akkus und Batterien werden in der heutigen Zeit sehr vielseitig eingesetzt. Jedoch ist bei der Entsorgung zu beachten, dass diese oftmals einen hohen Anteil an Schwermetallen wie Blei, Cadmium oder Quecksilber haben. Eine Entsorgung über die Restmülltonne ist demnach zum Schutz der Umwelt ausgeschlossen.
Die Entsorgung hat über die Schadstoffannahme zu erfolgen.
Mit dem Batteriegesetz vom 25.06.2009 (zuletzt geändert am 24.02.2012) wurden die Händler in die Pflicht genommen, Akkus und Batterien zurückzunehmen. Die entsprechenden Sammelbehälter befinden Sich in Supermärkten, Drogerien und öffentlichen Einrichtungen.
Alleskleber ist ein lösemittelhaltiger Nassklebstoff und enthält gefährliche Stoffe wie Methylacetat und Aceton. Die Entsorgung hat über die Schadstoffannahme zu erfolgen.
Allzweckreiniger können gefährliche Stoffe enthalten und stellen somit ein Gefahrenpotential für Gesundheit und Umwelt dar. Die Entsorgung hat als Schadstoff zu erfolgen.
Die sachgerechte Entsorgung eines Altautos hat, gemäß Altfahrzeugverordnung, über einen dafür autorisierten Betrieb (Autoverwerter) zu erfolgen. Entsprechende Firmen finden Sie in den Gelben Seiten oder im Internet.
Mineralölhaltige Altfette können gesundheits- und umweltschädliche Stoffe enthalten. Damit diese nicht in die Umwelt gelangen, hat eine Entsorgung als Schadstoff bei der Schadstoffentsorgung zu erfolgen.
Altglas ist ein leicht recyclebarer Abfall und wird über die auf den Wertstoffcontainerplätzen bereitgestellten Glascontainer entsorgt. Es darf dabei jedoch nur Hohlglas, wie es z.B. für Lebensmittel (Gurkenglas, Wein- und Sektflasche) oder für Körperpflegeprodukte (wie Aftershaves oder Cremes) in die Container entsorgt werden. Dabei ist auf eine Trennung in Weiß-, Grün- und Braunglas zu achten. Andersfarbige Flaschen (rot, gelb, blau, etc.) und Flaschen und Gläser aus weißem, opalisierendem Glas sind in dem Container für Grünglas zu entsorgen. Keramischer Abfall wie Teller, Vasen oder Tonkrüge dürfen nicht über Glascontainer entsorgt werden. Flachglas wie Spiegel oder Fensterscheiben dürfen aufgrund einer anderen Zusammensetzung des Glases ebenfalls nicht über die Glascontainer entsorgt werden.
Altholz wird auf der Abfallentsorgungsanlage Polysiusstr. 2 angenommen.
Altholz der Kategorien (AI-AIII) ist naturbelassenes, verleimtes, gestrichenes, beschichtetes oder lackiertes Altholz ohne Holzschutzmittel.
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz; wird als A IV Holz bezeichnet und separat erfasst.
Altholz mit gefährlichen Bestandteilen fällt unter die Altholzkategorien A IV.
PCB-haltiges Altholz muss nach den Bestimmungen der PCB Abfallverordnung entsorgt werden.
Unter Altholz A I bis A III sind laut Altholzverordnung folgende Altholzkategorien definiert:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde,
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel,
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel,
Nach der Altholzverordnung fallen im Regelfall unter A I bis A III Holz folgende gängige Altholzsortimente:
Althölzer, die in den vorgenannten Sortimenten nicht enthalten sind → Altholz A IV
Altholz der Altholzkategorien A I bis A III können Sie gegen Gebühr während der Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlage anliefern.
Bei A IV-Holz handelt es sich um mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, sowie um sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung als gefährlicher Abfall eingestuft werden muss.
Dies gilt laut Altholzverordnung u. a für folgende gängige Altholzsortimente:
Abweichungen von dieser Zuordnung als Regelvermutung bedürfen stets eines analytischen Nachweises.
Althölzer, die in den vorgenannten Sortimenten nicht enthalten sind → siehe Altholz A I – A III
Für Anlieferungen aus privaten Haushaltungen gilt:
Sie können A IV-Altholz ohne Voranmeldung während der Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlage anliefern.
Für Anlieferungen von gewerblichen Abfallbesitzern gilt:
Sie können bis maximal 2 t A IV-Altholz ohne Voranmeldung während der Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlage anliefern.
Mehr als 2 t A IV-Altholz kann erst nach Vorliegen eines gültigen Entsorgungsnachweises angeliefert werden.
Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. → Merkblatt zur Anlieferung von gefährlichen Altholz (A IV-Holz)
Altholz aus industrieller Anwendung wird laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Altholz aus Schadensfällen wird laut Altholzverordnung im Regelfall der Altholzkategorie A IV zugeordnet. Es ist jedoch stets erforderlich, dass vor der ersten Anlieferung eine Deklarationsanalyse vorgelegt wird und mit der Leitung der Abfallentsorgungsanlage die genauen Annahmemodalitäten geklärt werden.
Saubere Altkleider können Sie über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgen.
Zu Alttextilien zählen:
Eingetrocknete Altlacke müssen als Restmüll entsorgt werden.
Noch flüssige Altlacke enthalten meist organische Lösungsmittel die leicht entzündlich sind. Sie müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Entsorgt werden Altmedikamente durch die Rückgabe in der Apotheke oder über die Schadstoffentsorgung!
Die Entsorgung von Altmedikamenten über den Restmüll wäre in Dessau-Roßlau aus Sicht des Umweltschutzes kein Problem, da der gesamte Restmüll in einer Müllverbrennungsanlage landet und dort die Wirkstoffe so zerstört werden, dass sie die Umwelt nicht mehr belasten. Aber es gibt ein juristisches Problem. Wenn Kinder an die Medikamente gelangen und diese versehentlich für Bonbons oder Fruchtgummis halten und verschlucken, haftet der für alle eventuell auftretenden Schäden, in wessen Behälter die Medikamente waren. Das ergibt sich aus der Abfallentsorgungssatzung, wonach jeder Abfall solange Eigentum bleibt, bis er sich im oder auf dem Sammelfahrzeug befindet.
Keinesfalls dürfen Altmedikamente über den Ausguss oder die Toilette entsorgt werden. Die Kläranlage kann nicht alle im Abwasser enthaltenen Substanzen zurückhalten und die Wirkstoffe aus den Altmedikamenten können negative Effekte auf die Umwelt haben.
Da Altöl bei falscher Entsorgung in das Grundwasser gelangen kann, muss es als Schadstoff bei der Schadstoffannahme entsorgt werden. Durch die am 16.04.2002 in Kraft getretene Altölverordnung ist es auch möglich, dass die gleiche Menge Altöl, wie beim Kauf neuen Öls erworben wurde, bei dem entsprechenden Händler kostenfrei zurückgegeben werde kann.
Da selbst leere Altöldosen immer noch einen Rest enthalten können, sind sie über die Schadstoffannahme zu entsorgen. Weiterhin bietet es sich an, die leeren Altölbehälter als Sammelbehälter für anfallendes Altöl zu verwenden.
Zu Altpapier zählen saubere Papiere und Pappen wie Zeitungen, Kartons, Papiertüten, Packpapier, Prospekte und vieles andere.
Diese können über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Nicht in die Blaue Tonne gehören verschmutztes Papier, Backpapier, Fotopapier, Tapeten, Hygienepapier und beschichtetes Papier.
Saubere Alttextilien können Sie über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgen.
Alufelgen gehören in die Schrottsammlung und können auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße entsorgt werden.
Alufelgen können auch dem Fachhändler bzw. Autoverwerter überlassen werden.
Alufolie, oder auch Aluminiumfolie wird von der Verpackungsindustrie häufig als Verbundmaterial (Aluminium, das mit Papier, Pappe oder Kunststoff verbunden ist) verwendet und muss über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Aluminium ist ein vielseitig einsetzbares Leichtmetall. Die Wiederverwendung schont die natürlichen Ressourcen.
Aluminium kann als Schrott auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße entsorgt werden.
Ammoniak wird als wässrige Lösung (Salmiakgeist) zum schlierenfreien Fensterputzen benutzt. Es ist ein stark ätzendes Gas, greift die Augen an und verursacht ein Brennen auf der Haut. Ammoniak muss deshalb über die Schadstoffannahme entsorgt werden.
Angeln bestehen aus verschiedenen Stoffen und zählen somit zu den Mischstoffen, die über den Restabfall entsorgt werden müssen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Anrufbeantworter zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Antennen dienen zum Senden und Empfangen von elektromagnetischen Wellen (Radio / TV) und bestehen aus Metall. Demzufolge müssen sie als Schrott entsorgt werden.
Solche über Apotheken, Drogerien oder Supermärkte erworbenen Schnelltests sind unbedingt über den Restmüll zu entsorgen. Sie sollten stets in einer verschlossenen und ausreichend stabilen Verpackung in die Restmülltonne gegeben werden.
Aquarienglas hat eine andere Zusammensetzung als Altglas von Flaschen und Gläsern für Lebensmittel und Körperpflegeprodukte und darf demzufolge nicht in die Altglascontainer geworfen werden. Daher ist Aquarienglas über den Restmüll zu entsorgen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Aquariumpumpen zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Arbeitsplatten müssen aufgrund ihrer Abmaße als Sperrmüll entsorgt werden.
Armaturen dienen zum Absperren und Regeln von Stoffströmen in Rohrleitungen. Sie bestehen meist aus Metall und können über den Schrott entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Armbanduhren mit Batterie zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Armbanduhren mit Handaufzug müssen als Restmüll entsorgt werden.
Entsorgen Sie Arzneimittelreste durch die Rückgabe in Ihrer Apotheke oder über die Schadstoffentsorgung!
Die Entsorgung von Arzneimittelresten über den Restmüll wäre in Dessau-Roßlau aus Sicht des Umweltschutzes kein Problem, da der gesamte Restmüll in einer Müllverbrennungsanlage landet und dort die Wirkstoffe so zerstört werden, dass sie die Umwelt nicht mehr belasten. Aber es gibt ein juristisches Problem. Wenn Kinder an die Medikamente gelangen und diese versehentlich für Bonbons oder Fruchtgummis halten und verschlucken, haften Sie für alle eventuell auftretenden Schäden. Dieses ergibt sich aus der Abfallentsorgungssatzung, wonach jeder Abfall solange Ihr Eigentum bleibt, bis er sich im oder auf dem Sammelfahrzeug befindet.
Entsorgen Sie keinesfalls Arzneimittelreste über den Ausguss oder die Toilette! Die Kläranlage kann nicht alle im Abwasser enthaltenen Substanzen zurückhalten und die Wirkstoffe aus den Arzneimitteln können negative Effekte auf die Umwelt haben.
Nicht beschichtete Arzneimittelverpackungen aus Papier, sowie Beipackzettel, müssen über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Arzneimittelverpackungen aus Kunststoff (Blister) müssen über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Asbest ist aufgrund des Gefährdungspotentials für die Gesundheit mit besonderer Aufmerksamkeit zu behandeln.
Sie können diese Abfälle zu den angegebenen Öffnungszeiten angeliefern. Die Annahme erfolgt jedoch nur, sofern die Abfälle in geeigneten BIG-BAG´s verpackt sind. Diese erhält man im Eingangsbereich der Abfallentsorgungsanlage.
Asbesthaltige Baustoffe sind aufgrund des Gefährdungspotentials für die Gesundheit mit besonderer Aufmerksamkeit zu behandeln.
Sie können asbesthaltige Baustoffe zu den angegebenen Öffnungszeiten angeliefern. Die Annahme erfolgt jedoch nur, sofern die Abfälle in geeigneten BIG-BAG´s verpackt sind. Diese erhält man im Eingangsbereich der Abfallentsorgungsanlage.
Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte unserem → Merkblatt zur Anlieferung von asbesthaltigen Baustoffen aus dem Stadtgebiet Dessau-Roßlau auf der Abfallentsorgungsanlage
Asche aus der Verbrennung von Holz oder Kohle gehört ausgekühlt in den Restmüll.
Asphalt ist ein natürlicher Rohstoff, wird jedoch als technisch hergestellte Mischung aus Bitumen und Gesteinskörnungen im Straßenbau verwendet. Weiterhin kann er als Dachbelag (Asphaltpappen) und als Untergrund für Fußböden Verwendung finden. Asphalt muss bei einem speziellen Fachrecycler entsorgt werden. Entsprechende Firmen findet man in den Gelben Seiten oder im Internet.
Eine Audio- oder Videokassette besteht aus verschiedenen Stoffen (Polystyrol, beschichtetes Kunststoffband) und zählt somit zu den Mischstoffen, die über den Restabfall entsorgt werden muss.
Aushub muss bei einer Fachfirma für Bodenverwertung entsorgt werden. Entsprechende Firmen findet man in den Gelben Seiten oder im Internet.
Zu Auslegwaren, die als Sperrmüll entsorgt werden müssen, zählen nur textile Beläge, PVC-Beläge und Linoleum.
Außenjalousien unterscheiden sich in ihrer Materialeigenschaft. Sind diese aus Metall, gehören sie in den Altmetallcontainer. Der Entsorgungsweg der Außenjalousien aus mehreren Materialien geht über die Sammlung auf der Abfallentsorgungsanlage als Restabfall.
Außentüren aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Die sachgerechte Entsorgung eines Autos hat, gemäß Altfahrzeugverordnung, über einen dafür autorisierten Betrieb (Autoverwerter) oder Fachhändler zu erfolgen.
Autobatterien enthalten oftmals das Schwermetall Blei. Eine Entsorgung über die Restmülltonne ist demnach zum Schutz der Umwelt verboten.
Die Entsorgung hat über die Schadstoffannahme zu erfolgen.
Mit dem Batteriegesetz vom 25.06.2009 (zuletzt geändert am 24.02.2012) wurden die Händler in die Pflicht genommen, Akkus und Batterien zurückzunehmen.
Autofelgen können durch Einschmelzen recycelt werden und dienen somit als Grundstoff für neue Metallprodukte. Die Entsorgung kann entweder über den Schrott erfolgen, oder sie können bei einem Reifenhändler abgegeben werden.
Autopflegemittel enthalten meist starke Reinigungsmittel oder andere gefährliche oder leicht entzündbare Reste. Um eine Gefährdung von Gesundheit und Umwelt auszuschließen, gehören diese in die Schadstoffannahmestelle.
Da das Autoradio Bestandteil eines Fahrzeuges ist oder war, muss es, gemäß § 3 Abs. 6 Altfahrzeug-Verordnung, wie das Altauto einem für die Entsorgung von Altfahrzeugen autorisierten Betrieb überlassen werden.
Sie können das Autoradio auch kostenfrei auf der Abfallentsorgungsanlage abgeben.
Autoreifen können auf vielfältige Weise recycelt werden.
Beispiele sind:
Die Entsorgung hat als Selbstanlieferer auf der Abfallentsorgungsanlage, Kochstedter Kreisstraße zu erfolgen.
Weiterhin ist es auch möglich, dass Altreifen bei einem Fachhändler entsorgt werden können. Dieser nimmt meist Altreifen beim Kauf neuer Reifen kostenlos entgegen.
Autoschonbezüge bestehen meist aus synthetischen Fasern und Schaumstoffen und müssen über den Restmüll entsorgt werden.
Die sachgerechte Entsorgung eines Autowracks hat, gemäß Altfahrzeugverordnung, über einen dafür autorisierten Betrieb (Autoverwerter) zu erfolgen.
Saubere Babybekleidung kann über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden. Jedoch sollte auch die Möglichkeit von Tauschbörsen oder die direkte Abgabe an die Kleiderkammer bedacht werden, da gerade Babybekleidung schnell zu klein wird und weiter genutzt werden kann.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen ein Babyfon zu den Elektroaltgeräten und kann auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Babywindeln sind Hygieneprodukte und müssen nach Benutzung als Restmüll entsorgt werden.
Backformen sind über den Restmüll zu entsorgen.
Backofenreiniger ist ein alkalisches Reinigungsmittel, dass aufgrund des meist enthaltenen Natriumhydroxid ätzend wirkt.
Backofenreiniger ist über die Schadstoffannahme zu entsorgen.
Backpapier ist ein beschichtetes Spezialpapier und lässt sich nicht in Wasser auflösen. Das Auflösen von Papier ist für das Papierrecycling zwingend notwendig, so dass Backpapier nicht recycelt werden kann.
Es ist somit über den Restmüll zu entsorgen.
Badewannen, die aus Acryl bestehen, müssen auf der Abfallentsorgungsanlage angeliefert werden.
Metallbadewannen müssen über den Schrott entsorgt werden, da das Metall sehr gut wiederverwertet werden kann.
Bahnschwellen aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Eine Entsorgung über die Restmülltone ist zum Schutz der Umwelt ausgeschlossen.
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, wenn möglich, vor der Abgabe an einer Sammelstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Mit dem Batteriegesetz wurden die Händler in die Pflicht genommen Akkus und Batterien zurückzunehmen. Die entsprechenden Sammelbehälter finden Sie in Supermärkten, Drogerien, der Schadstoffannahmestelle der Abfallentsorgungsanlage -Polysiusstr. 2- oder der mobilen Schadstoffsammlung.
Batterierücknahmestellen
(mobile Schadstoffsammlung)
Unter Bauholz fällt eine Vielzahl von Hölzern.
Zum Bauholz können u. a. gehören
Kleinmengen an Baumschnitt sind zerkleinert, als biologisch abbaubarer Abfall, über die Biotonne zu entsorgen.
Baumschnitt, der nicht in die Biotonne passt, kann in den Monaten Dezember, Januar und Februar am Entsorgungstag der Biotonne in Kleinmengen, ohne Zuzahlung, handlich gebündelt neben die Biotonne gelegt werden. Die Bündelgröße darf bis zu 1,20 m in der Länge und 40 cm im Durchmesser betragen. Pro Abholtermin kann max. ein Bündel pro Biotonne dazugelegt werden.
Die Annahme von Baumschnitt als biologisch abbaubarer Abfall ist auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße außerdem möglich.
Gebrauchte Bauschaumdosen zählen zu den gefährlichen Abfällen. Diese müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Bauschutt sind mineralische Stoffe ohne schädliche Verunreinigungen, die bei Abbruch, Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken anfallen.
Diese werden u. a. auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Bauspanplatten werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A II zugeordnet.
→ siehe Altholz A I – A III
Baustellenabfälle sind alle bei Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken anfallende, nichtmineralische Stoffe mit geringem mineralischem Anteil, die nicht schadstoffbelastet sind.
Diese werden u. a. auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Luftentfeuchter (auch Adsorptionstrockner, Raumentfeuchter oder Bautrockner genannt) zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Bambusgeschirr enthält neben Bambusfasern und Bambusmehl oft Melamin-Formaldehydharz. Letzteres zeigt gesundheitsschädliche bzw. karzinogene Wirkungen auf den Menschen. Deshalb würden bereits viele solcher Bambusprodukte vom Markt genommen.
Bambusgeschirr muss über die Restmülltonne entsorgt werden.
Bambuszahnbürsten bestehen aus einem Bambusstiel und Bio-Nylon Bürsten. Beide Bestandteile kompostieren nicht in industriellen Kompostanlagen, auch nicht in der in Dessau-Roßlau genutzten Bioabfallvergärungsanlage mit Nachrotte. Die nichtkompostierten Fragmente müssen vor der Abgabe des Komposts ausgesiebt werden und gehen in die Müllverbrennung.
Kontrollen haben außerdem gezeigt, dass nicht alle Hersteller das angegebene Bio-Nylon einsetzen.
Bambuszahnbürsten müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
Beamer zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Beizen (auch Abbeizer oder Abbeizmittel) sind chemische Verbindungen, mit deren Hilfe alte Farbanstriche sowie Lacke vom Untergrund entfernt werden können. Es wird unterschieden zwischen ablaugenden und lösenden Abbeizmitteln.
Die ablaugenden Abbeizmittel enthalten alkalische Verbindungen, z. B. Ammoniak, Natronlauge oder Natriumcarbonat, aber auch Tenside.
Die lösenden Abbeizmittel sind Gemische von Lösungsmitteln aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen wie z. B. Aceton oder halogenierten Kohlenwasserstoffen und verschiedenen Aromaten. Kombinierte Abbeizmittel enthalten beide Bestandteile. Abbeizmittel setzen sich meist aus Laugen oder organischen Lösungsmitteln zusammen. Abbeizmittel sind gesundheits- und umweltschädlich.
Reste müssen über die Schadstoffsammlung entsorgt werden.
Sind die Behälter vollständig entleert, können sie über den gelben Sack oder die gelbe Tonne entsorgt werden.
Saubere Bekleidung können Sie über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgen.
Aufgrund der leichten Entzündlichkeit und der Umweltgefährlichkeit bergen Benzin und Benzingemische ein hohes Gefahrenpotential.
Sie sind somit als Schadstoff zu entsorgen.
Restentleerte Benzinkanister aus Blech, müssen als Schrott entsorgt werden.
Restentleerte Benzinkanister aus Kunststoff, müssen als Restmüll entsorgt werden.
Beton und Betonreste werden u. a. auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Bettdecken können aus unterschiedlichen Materialien wie Federn, Schafwolle oder Faserkügelchen bestehen.
Sie werden über den Restmüll entsorgt.
Der biologische Abbau von Bettfedern geschieht nur sehr langsam. Bettfedern enthalten oft Milbenkot, der Allergien auslösen kann.
Aus diesen Gründen ist von einer Kompostierung der Bettfedern abzuraten.
Sie sind als Restmüll zu entsorgen.
Saubere und gut erhaltene Bettwäsche kann über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Biertischgarnituren bestehen meist aus Holz und Metall. Aufgrund dieses Materialgemisches und der Größe sind sie als Sperrmüll zu entsorgen.
Bilderrahmen bestehen in der Regel aus Hölzern, die laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A II oder A III zugeordnet werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Bildschirme zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Binden, die als Verbandsmaterial (z.B. Mullbinden) dienen, müssen als Restmüll entsorgt werden, da sie meist durch Blut oder Sekrete verschmutzt sind.
Bioabfall kann durch Kompostierung oder Vergärung weiterverwertet werden und erfüllt somit einen wichtigen Zweck in der Ressourcenschonung. Die Sammlung der Bioabfälle erfolgt über die Bio-Tonne.
Zu Bioabfall gehören insbesondere:
Nicht zu Bioabfall zählen insbesondere:
Biogene Verpackungen sind Kunststoffe, die aus nachwachsenden Rohstoffen wie Stärke oder Cellulose hergestellt werden. Sie können biologisch abgebaut und kompostiert werden. Jedoch ist eine optische Unterscheidung zwischen Kunststoffen aus nachwachsenden Rohstoffen und Kunststoffen auf Mineralölbasis enorm schwierig, sodass sie von Hand aussortiert werden müssen. Weiterhin reicht die Verweilzeit von 8 Wochen in modernen Kompostierungsanlagen nicht aus, um das Produkt abzubauen. Bei der Entsorgung sollte bedacht werden, dass der Rohstoff für den „Bio-Kunststoff“ meist genveränderte Pflanzen enthält und diese durch Kompostierung in die Nahrungskette gelangen können.
Demzufolge hat die Entsorgung von biogenen Verpackungen als Restmüll zu erfolgen. Diese Verpackungen sind nicht mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet.
Bioplastiktüten bestehen im Wesentlichen aus Polyester-Coplymeren, von denen nur ein Teil unter Kompostierungsbedingungen zerfällt, allerdings auch nicht vollständig. Außerdem enthalten diese Tüten auch noch Additive, deren Zersetzungsprodukte toxische Wirkungen haben können.
Bioplastiktüten müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
Bitumen ist ein Stoffgemisch aus einer Vielzahl von organischen Substanzen. Es wird heutzutage meist industriell hergestellt, jedoch gibt es auch natürliche Vorkommen. Bitumen wird häufig als Abdichtung für Wände und Keller in Form von Kaltanstrich eingesetzt. Aufgrund der Inhaltsstoffe hat die Entsorgung als Schadstoff zu erfolgen.
Blähton-Kugeln werden hauptsächlich in der Floristik als Granulat bei Hydrokulturen verwendet.
Sie zählen nicht zum Bauschutt, sondern müssen als Restmüll entsorgt werden.
Blaukorn ist ein hochkonzentrierter Mehrnährstoffdünger.
Dieser muss als Restmüll entsorgt werden.
Blechdosen haben den Zweck, Nahrungsmittel aufzubewahren und diese auf den Transportvorgängen zu schützen. Sie bestehen meist aus Aluminium oder Weißblech und können sehr gut recycelt werden.
Da sie zu den Verpackungsmaterialien zählen, müssen sie über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Da Blechgeschirr nicht zu den Verpackungsmaterialien zählt, muss es als Schrott entsorgt werden.
Blechspielzeug besteht meist aus Weißblech und muss als Schrott entsorgt werden.
Blei- und Buntstifte bestehen aus Ton, Graphit, Pigmenten und sind durch Holz ummantelt.
Die Entsorgung hat über den Restmüll zu erfolgen.
Blei zählt zu den Buntmetallen, es muss als Schrott entsorgt werden.
Bleichmittel zählen zu den gefährlichen Abfällen. Dies beruht auf der Ätzwirkung, die bei unsachgemäßem Gebrauch auftreten kann.
Aus diesem Grund muss Bleichmittel als Schadstoff entsorgt werden.
Bleiglas hat eine andere Zusammensetzung als Hohlglas und darf somit nicht über die Altglascontainer entsorgt werden.
Es ist als Restmüll zu entsorgen.
Blisterverpackungen zählen zu den Leichtverpackungen und werden über die Gelbe Tonne entsorgt.
Blumen sind biologisch abbaubar und müssen somit über die Biotonne entsorgt werden.
Gebrauchte Blumenerde kann über die Biotonne entsorgt werden. Auch eine Einbringung in den Kompost ist möglich.
Blumentöpfe aus Kunststoff können im gelben Sack bzw. in der gelben Tonne entsorgt werden. Blumentöpfe aus Terracotta oder Naturstein können im Hausmüll entsorgt werden. Blumentöpfe aus Metall können in der Abfallentsorgungsanlage im Container für Schrott entsorgt werden.
Bobby Cars müssen aufgrund ihrer Abmaße und des Stoffgemisches, aus dem sie bestehen, als Sperrmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung von Bodenbelag hat als Sperrmüll zu erfolgen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Boiler bis 80 l zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Boiler über 80 l zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Boiler dienen hauptsächlich der Warmwasseraufbereitung und der Speicherung des erwärmten Wassers. Mit Gas betriebene Boiler bestehen zum größten Teil aus Metallen, wie Edelstahl und Kupfer und müssen als Schrott entsorgt werden.
Böller enthalten hochexplosives Schwarzpulver und stellen bei unsachgemäßer Entsorgung eine Gefahr dar. Die Gefahr ergibt sich aus einer möglichen Brandentwicklung bzw. Verletzung von Personen durch eine Detonation.
Restbestände an Böllern werden am besten vor der Entsorgung in einem Wassereimer gewässert. Das reduziert die Gefahr des Entzündens. Anschließend müssen die gewässerten Böller über den Restmüll entsorgt werden.
Bremsenreiniger ist umweltgefährdend und darf nicht in das Grundwasser gelangen. Er kann zu Reizungen auf der Haut führen.
Die richtige Entsorgung hat als Schadstoff zu erfolgen.
Bremsflüssigkeit ist aufgrund der Inhaltsstoffe gesundheitsschädlich und kann Haut und Augen reizen.
Sie ist somit als Schadstoff zu entsorgen.
Briefumschläge zählen zum Altpapier und können über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Briefumschläge mit Adressdaten sollten aus Datenschutzgründen vernichtet werden oder einem Aktenvernichtungsdienstleister überlassen werden. Entsprechende Firmen finden Sie in den Gelben Seiten oder im Internet.
Brillen bestehen aus verschiedenen Materialien und müssen somit über den Restmüll entsorgt werden.
Bücher können sehr gut recycelt werden und gehören in die Blaue Tonne.
Eine weitere Alternative stellt das Verschenken dar, weil die Bücher erhalten bleiben und noch weiteren Lesern als Lektüre dienen können. Auch die Abgabe an Büchereien und Antiquariate ist gelegentlich möglich.
Bügelbretter bestehen meist aus Metall, Holz und Stoff. Aufgrund dieser Materialmischung müssen sie als Sperrmüll entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Bügeleisen zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Zu den Buntmetallen zählen eine Vielzahl von Metallen, außer Eisen. Vertreter dieser Fraktion sind z.B. Kupfer, Messing, Zink, Blei, Zinn und Aluminium. Da die Gewinnung von Buntmetallen meist sehr energie- und kostenaufwändig ist und sie sich zu dem sehr gut wiederverwerten lassen, steigt die Recyclingquote von Buntmetallen durch die Metallindustrie stetig. Aus diesem Grund sind Buntmetalle als Schrott zu entsorgen.
Bürostühle müssen aufgrund ihrer Abmaße und des Stoffgemisches, aus dem sie bestehen, als Sperrmüll entsorgt werden.
Bürsten bestehen aus verschiedenen Materialien, wie z.B. Holz und Kunststoff. Sie müssen als Restmüll entsorgt werden.
Campingmöbel bestehen meist aus Metall, Stoff, Holz und Kunststoff.
Die Entsorgung hat als Sperrmüll zu erfolgen.
CD-Hüllen zählen nicht zu den Verpackungsmaterialien und müssen somit über den Restmüll entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen CD-Player zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Für die Entsorgung CD-ROMs stehen Ihnen verschiedene Sammelstellen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die CD-ROMs aufgrund des Datenschutzes, vor Zugriffen durch Dritte zu schützen sind. Dies kann durch Löschen oder durch Zerkratzen der Disc erfolgen.
Ceranglas darf nicht über die Altglascontainer entsorgt werden, da die Zusammensetzung des Glases nicht der des Hohlglases entspricht.
Ceranglas muss als Restmüll entsorgt werden.
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Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Cerankochfelder zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Chemietoiletten sind mobile Toiletten, die häufig Verwendung in Reisebussen, Booten oder Campingwagen finden. Der Inhalt besteht aus Wasser, Sanitärkonzentrat und den gesammelten Fäkalien, sowie dem Toilettenpapier. Der Inhalt ist über die Fäkalienentsorgung bzw. die Toilette zu entsorgen.
Chemikalien können die Gesundheit und Umwelt gefährden.
Generell sind Sie als Schadstoff zu entsorgen.
Bei Fragen zur Entsorgung von Chemikalien kontaktieren Sie bitte die Abfallberatung, Tel. 0340-204 1178.
Die Sammlung der Christbäume erfolgt jährlich im Januar an ausgewählten Wertstoffplätzen, sowie in Form einer Straßensammlung. Sie sind von allen Schmuckelementen zu befreien und dürfen nicht verpackt werden.
Die unverpackten Weihnachtsbäume sind so abzulegen, dass die Zugänge zu den Wertstoffcontainern frei bleiben und der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
Die genauen Termine werden jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.
Dazu sind die Hinweise im Abfallratgeber oder auf unserer Homepage unter „News“ zu beachten.
Computer und –zubehör zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Die Entsorgung einer Couch hat als Sperrmüll zu erfolgen.
Dachrinnen aus Kunststoff sind auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße anzuliefern.
Dachrinnen aus Metall sind als Schrott zu entsorgen.
Dachpappenabfälle können neben polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) auch karzinogene Asbestfasern enthalten, die sich entweder in der Sand- bzw. Splittbestreuung oder als konstruktive Verstärkung im Trägermaterial befinden.Dachpappe gilt als ungefährlich, wenn per Analytik exakt nachgewiesen werden kann, dass die Dachpappe frei von karzinogenen Fasern z.B. Asbest ist und die PAK-Grenzwerte unterschritten werden.
Für Gewerbebetriebe gilt, dass sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zuerst eine Analyse der Dachpappenabfälle vorlegen müssen, auf deren Grundlage dann die Art und der Zeitpunkt der Anlieferung auf der Abfallentsorgungsanlage zu vereinbaren ist.
Weitere Hinweise finden Sie auf dem Merkblatt zur Anlieferung von Dachpappenabfällen.
Dachsparren werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Dachziegel gehören zum Bauschutt und müssen als Bauschutt entsorgt werden. Dieser wird auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Damenbinden und Vorlagen zählen zu den Hygieneprodukten und müssen nach Benutzung über den Restmüll entsorgt werden.
Dämmmaterial das aus Mineralwolle besteht, muss aufgrund des Gefährdungspotentials für die Gesundheit mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt werden. Mineralwolle kann zu den angegebenen Öffnungszeiten angeliefert werden. Die Annahme erfolgt jedoch nur, sofern die Abfälle in unbeschädigten, fest zugebundenen und hinreichend haltbaren und gekennzeichneten Big Bags verpackt sind.
Annahme erfolgt auf der Abfallentsorgungsanlage, Polysiusstraße 2
Dämmmaterialien, die aus natürlichen Rohstoffen, wie z.B. Holzwolle und Hanf oder aber auch aus tierischen Fasern, wie Schafwolle bestehen, müssen als Restmüll entsorgt werden.
Dämmmaterialien, die aus Schaumstoffen, wie z.B. Polystyrol oder Polyurethane bestehen, müssen als Restmüll entsorgt werden.
Davon ist Styropor (Polystyrol) ausgenommen. Weiteres dazu unter dem Stichwort Polystyrol.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Dunstabzugshauben zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Papiere, deren Entsorgung über die Blaue Tonne aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich ist (z.B. Kontoauszüge, Steuerunterlagen, div. persönliche Schriftstücke usw.), sollten einem Aktenvernichtungsdienstleister überlassen werden.
Desinfektionsmittel beinhalten Stoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Weiterhin können sie auch brennbar und explosiv sein.
Aus diesen Gründen sind sie als Schadstoff zu entsorgen.
Dichtmasse wird zum Verfüllen oder Abdichten von Dehnungsfugen oder Spannungsrissen verwendet und dient somit der Fugendichtung.
Dichtmasse muss über die Schadstoffannahme entsorgt werden.
Restlos entleerte Gebinde können über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Dielen werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A II zugeordnet.
→ siehe Altholz A I – A III
Aufgrund der leichten Entzündlichkeit und der Umweltgefährlichkeit bergen Diesel und Dieselgemische ein erhöhtes Gefahrenpotential.
Sie sind somit als Schadstoff zu entsorgen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Digitalkameras zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Diktiergeräte zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Disketten bestehen aus Kunststoff und Metall. Aufgrund dieses Materialgemisches müssen sie als Restmüll entsorgt werden.
Es ist zu beachten, dass Disketten aufgrund des Datenschutzes, vor Zugriffen durch Dritte zu schützen sind. Dies kann durch Löschen oder durch Auflegen eines Magneten erfolgen.
Draht besteht hauptsächlich aus Metall und kann von Kunststoff ummantelt sein. Die Entsorgung hat über den Schrott zu erfolgen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Drohnen zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro – und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Drucker zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Auf den meisten heute verwendeten Druckerpatronen befinden sich Computerplatinen. Druckerpatronen bestehen hauptsächlich aus Kunststoff, Metall und Chemikalien. Bei unsachgemäßer Entsorgung können diese in die Umwelt gelangen und negative Auswirkungen nach sich ziehen.
Deshalb hat eine Entsorgung als Schadstoff zu erfolgen.
Düngemittel in fester Form müssen als Restmüll entsorgt werden.
Flüssigdüngemittel müssen als Schadstoff entsorgt werden, da sie bei unsachgemäßer Entsorgung in die Umwelt gelangen können. Die so punktuell eingebrachten Nährstoffe können zu einer Überdüngung führen.
Für die Entsorgung von DVDs stehen Ihnen verschiedene Sammelstellen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die DVDs aufgrund des Datenschutzes, vor Zugriffen durch Dritte zu schützen sind. Dies kann durch Löschen oder durch Zerkratzen der Disc erfolgen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen DVD-Player zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Dunstabzugshauben zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Duschkabinen müssen auf der Abfallentsorgungsanlage angeliefert werden.
Eierkartons bestehen meist aus Pappe und dienen dem Transport und der Lagerung von Eiern.
Unverschmutzte Verpackungen sind über die Blaue Tonne zu entsorgen.
Sollten die Kartons verschmutzt sein, müssen sie über den Restmüll entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Eierkocher zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Eierschalen zählen zu den organischen Abfällen und müssen somit über die Biotonne entsorgt werden.
Eimer aus Kunststoff müssen als Restmüll entsorgt werden.
Eimer aus Metall müssen als Schrott entsorgt werden.
Einkaufstüten aus Kunststoff müssen als Restmüll entsorgt werden, da sie nicht zu den Verpackungsmaterialien zählen.
Einkaufstüten aus Papier müssen über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Einmachgläser oder auch Einweckgläser haben eine andere chemische Zusammensetzung als Hohlglas und dürfen somit nicht über die Altglascontainer auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden. Dies würde eine Veränderung des Schmelzpunktes des Glases nach sich ziehen, wonach die Schmelze für die Weiterverarbeitung zu neuen hochwertigen Hohlglasprodukten unbrauchbar werden würde.
Aus diesem Grund müssen Einmachgläser als Restmüll entsorgt werden.
Für Einstreu werden meist organische oder mineralische Materialien verwendet. Zweck des Einstreus ist die Ausscheidungen der Tiere aufzunehmen und somit eine unerwünschte Verschmutzung und Geruchsbildung zu unterbinden.
Einstreu muss demnach aus hygienischen Gründen als Restmüll entsorgt werden.
Einwegflaschen aus Glas werden meist für Wein, Sekt und Öle verwendet.
Sie müssen über die Glascontainer auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Einwegflaschen aus Kunststoff werden meist für Säfte und andere kohlensäurefreie Getränke sowie für Haushaltschemikalien wie Fensterputzmittel und Ähnliche verwendet.
Sie sind über die Gelbe Tonne zu entsorgen.
Einwegrasierer bestehen aus einem Materialgemisch aus Plaste und Metall und müssen somit über den Restmüll entsorgt werden.
Gebrauchte Einwegspritzen müssen gesichert (z.B. in einem verschließbaren und durchstoßsicheren Behälter) über den Restmüll entsorgt werden.
Einwegverpackungen aus Kunststoff zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen somit über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Einwegverpackungen aus Papier müssen über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Einwickelpapiere sind meist beschichtete Spezialpapiere und lassen sich nicht in Wasser auflösen. Das Auflösen von Papier ist für das Papierrecycling zwingend notwendig, sodass Einwickelpapier nicht recycelt werden kann.
Es ist somit über den Restmüll zu entsorgen.
Eisenteile lassen sich sehr gut wiederverwerten und müssen demnach als Schrott entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Elektroherde zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Elektrorasierer zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, sind Elektrogeräte solche Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1 000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind und
a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder
b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.
Wollen sie solche Altgeräte als privater Haushalt selbst entsorgen, können sie die Geräte auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung anmelden werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei, jedoch mit der Einschränkung, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein Elektrogroßgerät (Kühlschrank ab 150 l, Kühlbox, Waschmaschine, Wäschetrockner, Fernsehgerät, Elektroherd, Geschirrspüler und elektrische Boiler ab 80 l) kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro – und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden. Beträgt eine äußere Abmessung mehr als 25 cm ist Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass für bestimmte Altgeräte, wie z. B. Nachtspeicherheizgeräte oder bestimmte medizinische Geräte spezielle Vorschriften gelten. Bitte informieren Sie sich unter den einzelnen Stichworten oder rufen sie unsere Abfallberatung an (Tel.: 0340 – 2041278).
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Energiesparlampen zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Eine Möglichkeit zur Abholung besteht nicht.
Jedoch ist die Entsorgung bei den 3-mal jährlich durchgeführten mobilen Schadstoffsammlungen möglich.
Entfärber zählen zu den gefährlichen Abfällen. Dies beruht auf der Ätzwirkung, die bei unsachgemäßem Gebrauch auftreten kann.
Aus diesem Grund muss Entfärber als Schadstoff entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Luftentfeuchter (auch Adsorptionstrockner, Raumentfeuchter oder Bautrockner genannt) zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Entfroster enthalten ein Alkoholgemisch, das beim Auftragen auf die eingefrorene Fläche mit dem Eis reagiert. Bei der Reaktion entsteht Wärme, die das Eis auftaut. Aufgrund des Alkoholgemisches und der damit verbundenen leichten Entzündbarkeit des Entfrosters ist dieser als Schadstoff zu entsorgen.
Enthärter dient dem Aufbereiten von Wasser für z.B. die Waschmaschine. Dabei werden die im Wasser kalkbildenden Bestandteile an die verschiedenen Chemikalien des Enthärters gebunden und somit der Härtegrad des Wassers gesenkt. Aufgrund dieser Reaktion muss der Enthärter als Schadstoff entsorgt werden.
Entkalker beinhalten meist Säuren und sollen dadurch die verkalkten Flächen oder Gegenstände reinigen. Aufgrund der Säuren und deren Gefahrenpotentials sind Entkalker als Schadstoff zu entsorgen.
Entwickler sind Chemikalien, die zum Entwickeln herkömmlicher Fotos verwendet werden.
Die Entsorgung hat aufgrund von gefährlichen Inhaltsstoffen ausschließlich über die Schadstoffentsorgung zu erfolgen.
Essenreste, die mit Salz versetzt sind (durch kochen, pöckeln usw.), dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden, weil Salze bei der Kompostierung nicht abgebaut werden und somit in den Boden gelangen und zu Umweltschädigungen führen. Tierische Essenreste wie Fleisch, Fisch oder Knochen dürfen nicht kompostiert werden, da hier Schädlinge (Ratten, Katzen, Füchse, Wildschweine) angelockt werden.
Essensreste sind als Restmüll zu entsorgen.
Estrich zählt zu den mineralischen Baustoffen ohne schädliche Verunreinigungen. Er fällt bei Abbruch, Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken an. Er wird auf der Abfallentsorgungsanlage Polysiusstr. 2 angenommen.
Als Eternit werden meist Faserzementplatten bestehend aus Zement und Asbestfasern bezeichnet. Aufgrund des Gefährdungspotenzials für die Gesundheit, muss Eternit mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt werden. Dies beginnt bei der Demontage des Baustoffs und setzt sich mit dem Transport und der anschließenden Entsorgung fort. Eternit kann jeden Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr auf der Abfallentsorgungsanlage Polysiusstr. 2 anliefert werden. Die Annahme erfolgt jedoch nur, sofern die Abfälle in geeigneten BIG-BAG´s verpackt sind. Diese erhalten Sie im Eingangsbereich der Abfallentsorgungsanlage.
Eine Europalette ist eine aus Holz gefertigte Palette und dient dem Transport von Gütern. Die Palette hat genormte Abmaße und ist Bestandteil des Europools, einem Tauschsystem für Paletten. Demnach werden die beladenen Europaletten meist bei Auslieferung der Ware gegen leere Paletten ausgetauscht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Paletten nach abladen der Ware dem Spediteur oder Händler übergeben werden. Der Tausch oder die Abgabe der Paletten wird empfohlen, da auf jede Palette ein Pfand auferlegt wurde, das so zurückerstattet wird. Auch defekte Paletten werden angenommen und anschließend in lizensierten Betrieben repariert.
Für E-Bikes bis 25 km/h und einer Motorleistung von max. 250 Watt gelten andere Bestimmungen als für E-Bikes, die über eine Typengenehmigung bzw. eine Betriebserlaubnis verfügen.
E-Bikes bis 25 km/h und einer Motorleistung max. 250 Watt
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen E.Bikes bis 25 km/h und einer Motorleistung max. 250 Watt zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Auch Fahrradhändler sind zur unentgeltlichen Rücknahme von ausrangierten E-Bikes gesetzlich verpflichtet, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen.
E-Bikes mit Typengenehmigung bzw. einer Betriebserlaubnis
E-Bikes mit einer Typengenehmigung bzw. einer Betriebserlaubnis zählen nicht zu den Elektroaltgeräten.
Jedoch können Händler und Hersteller alle E-Bikes auch freiwillig zurücknehmen, fragen Sie am besten nach.
E-Bikes sind ansonsten entsprechend Altfahrzeug-Verordnung zu entsorgen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen E-Scooter mit 2 Rädern ohne Sitz zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
E-Scooter (mit zwei Rädern und Sitz) benötigen eine Typenzulassung und unterliegen damit nicht dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Sie sind entsprechend Altfahrzeug-Verordnung zu entsorgen.
E-Scooter (mit drei Rädern mit und ohne Sitz) benötigen eine Typenzulassung und unterliegen damit nicht dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Sie sind entsprechend Altfahrzeug-Verordnung zu entsorgen.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen E-Zigaretten zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder, die mit Muskelkraft angetrieben werden und bei denen ein elektrischer Motor beim Treten unterstützt.
E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch fahren können.
Siehe Pedelec bzw. E-Bike
Fahrräder bestehen zum größten Teil aus Metall und müssen demnach als Schrott entsorgt werden. Vor der Abgabe sind die Fahrradreifen und Schläuche zu entfernen.
Die Entsorgung von Fahrradreifen hat als Selbstanlieferer auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße zu erfolgen.
Fahrradschläuche sind als Restmüll zu entsorgen.
Farbbänder werden meist in Nadeldruckern oder Schreibmaschinen eingesetzt. Sie bestehen aus einem in Farbe getränktem Gewebe und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Leere Farbdosen bzw. Farbdosen, deren geringer Restinhalt eingetrocknet ist, sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
Noch gefüllte Farbdosen enthalten meist organische Lösungsmittel die leicht entzündlich sind oder andere gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Sie müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Faxgeräte zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Als Faxpapier wird meist ein Thermopapier verwendet. Diese kann nicht wie übliches Altpapier recycelt werden und muss somit über den Restmüll entsorgt werden.
Federbetten sollten platzsparend gut zusammengeschnürt über den Restmüll entsorgt werden.
Biologischer Abbau von Federn geschieht nur sehr langsam. Federn enthalten oft Milbenkot, der Allergien auslösen kann. Aus diesen Gründen dürfen Federn nicht über die Biotonne entsorgt werden. Von einer Eigenkompostierung wird abgeraten. Federn sind als Restmüll zu entsorgen.
Feinstrumpfhosen müssen als Restmüll entsorgt werden.
Felgen können durch Einschmelzen recycelt werden und dienen somit als Grundstoff für neue Metallprodukte. Die Entsorgung kann entweder über den Schrott erfolgen, oder sie können bei einem Reifenhändler abgegeben werden, sofern es sich dabei um Autofelgen handelt.
Fenster aus Holz sind vor der Anlieferung in Fensterrahmen und Glas zu trennen.
Fensterrahmen aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Das Glas gehört zum Hausmüll. → Hausmüll
Fensterglas hat eine andere Zusammensetzung als Altglas von Flaschen und Gläsern für Lebensmittel und Körperpflegeprodukte und darf demzufolge nicht in die Altglascontainer geworfen werden. Daher ist Fensterglas über den Restmüll zu entsorgen.
Fensterrahmen aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Fermacellplatten bestehen aus mit Gewebefasern verstärktem Gips. Da sie keine reinen mineralischen Abfälle sind, müssen sie als Baustellenmischabfall bzw. als Restmüll entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Fernseher zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Fette auf Mineralölbasis können gesundheits- und umweltschädliche Stoffe enthalten. Damit diese nicht in die Umwelt gelangen, hat die Entsorgung als Schadstoff bei der Schadstoffentsorgung zu erfolgen.
Feuerfestes Glas hat eine andere Zusammensetzung als Altglas für Flaschen und Gläser für Lebensmittel und Körperpflegeprodukte und darf demzufolge nicht in die Altglascontainer geworfen werden. Daher ist feuerfestes Glas über den Restmüll zu entsorgen.
Feuerlöscher werden auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Feuerwerkskörper enthalten hochexplosives Schwarzpulver und stellen bei unsachgemäßer Entsorgung eine Gefahr dar.
Die Gefahr ergibt sich aus einer möglichen Brandentwicklung und durch eine Detonation Verletzung von Personen. Restbestände an Feuerwerkskörpern sollten am besten vor der Entsorgung in einem Wassereimer gewässert werden. Das reduziert die Gefahr des Entzündens. Die gewässerten Böller sind über den Restmüll zu entsorgen.
Leere Feuerzeuge müssen Aufgrund des Materialgemisches über den Restmüll entsorgt werden.
Analoge Fieberthermometer enthalten meist Quecksilber oder Gallium und können bei Zerbrechen die Gesundheit und die Umwelt schädigen. Sie müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen digitale Fieberthermometer zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage abgegeben oder telefonisch bzw. über unser Onlineformular zur Abholung angemeldet werden. Diese Abgabemöglichkeiten sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Filme bestehen aus verschiedenen Stoffen (Polystyrol, beschichtete Kunststoffe) und zählen somit zu den Mischstoffen, die über den Restmüll entsorgt werden müssen.
Filzstifte müssen über den Restmüll entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Flachbildschirme zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Flachglas hat eine andere Zusammensetzung als Altglas für Flaschen und Gläser für Lebensmittel und Körperpflegeprodukte und darf demzufolge nicht in die Altglascontainer geworfen werden. Daher ist Flachglas über den Restmüll zu entsorgen.
Fleisch darf nicht kompostiert werden, weil damit Ratten und andere Tiere angelockt werden. Daher darf Fleisch auch nicht über die Biotonne entsorgt werden.
Es gehört nur in den Restmüll.
Fliesen zählen zum mineralischen Bauschutt und werden auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Flügel bestehen meist aus Holz, Metall und Kunststoff. Aufgrund dieses Materialgemisches und der Abmaße eines Flügels, muss er als Sperrmüll entsorgt werden.
Föhne zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Folien, die als Verpackungsmaterial verwendet werden, müssen über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Folien, die nicht als Verpackungsmaterial verwendet werden, also z.B. Abdeckfolien aus dem Garten oder Frischhaltefolien, müssen als Restmüll entsorgt werden.
Generell können Formulare problemlos über die Blaue Tonne entsorgt werden. Jedoch ist dabei der Datenschutz zu beachten, sofern auf den Formularen vertrauliche Daten vorhanden sind. In diesem Fall sollten sie einem Aktenvernichtungsdienstleister überlassen werden. Entsprechende Firmen findet man in den Gelben Seiten oder im Internet.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Fotoapparate mit Batteriebetrieb zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Bitte entnehmen Sie vor der Abgabe die Batterie und geben diese gesondert ab.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, solche Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Mechanisch arbeitende Fotoapparate ohne Batterie müssen als Restmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung von Fotochemikalien hat aufgrund ihrer gefährlichen Inhaltsstoffe ausschließlich über die Schadstoffentsorgung zu erfolgen.
Fotopapier ist ein beschichtetes Spezialpapier und lässt sich nicht in Wasser auflösen. Das Auflösen von Papier ist für das Papierrecycling aber zwingend notwendig, sodass Fotopapier nicht recycelt werden kann.
Es ist somit über den Restmüll zu entsorgen.
Frischhaltefolien zählen nicht zu den Verpackungsmaterialien und müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Frittierfett gehört ausgekühlt, ausgehärtet und anschließend in Zeitungspapier eingewickelt in den Restmüll. Härtet das Frittierfett nicht aus, ist es in verschließbare Flaschen oder Gläser zu füllen und so in den Restmüll zu geben.
Frittierfett darf auf keinen Fall über den Ausguss oder die Toilette entsorgt werden. Dies führt bei noch flüssigem Frittierfett zu einem Verstopfen der Abwasserrohre. Hier kann dann in der Regel nur noch eine Abflussfirma helfen. Die Kosten dafür sind sehr hoch. Zudem wird der Vermieter die Kosten auf den Verursacher umlegen, da die Abflussfirma den Grund der Verstopfung in jedem Fall dem Vermieter mitteilt.
Frostschutzmittel haben den Zweck, den Gefrierpunkt eines Stoffes zu senken. Als Frostschutz wird meist Glycerin, Ethylenglycol oder Ethanol verwendet. Einsatz finden sie hauptsächlich in Kühlsystemen oder Scheibenwaschanlagen bei Kraftfahrzeugen. Aufgrund des Umweltgefährdungspotenzials der Inhaltsstoffe müssen Frostschutzmittel als Schadstoff entsorgt werden.
Als Fugendichtung werden hauptsächlich Silikon- und Acryldichtmassen eingesetzt. Sie dienen dabei zum Füllen oder Abdichten von Dehnungsfugen oder Spannungsrissen. Fugendichtungen müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Zu Fußbodenbelägen zählen die textilen Fußbodenbeläge sowie die nichttextilen PVC-Beläge und Linoleum. Die Entsorgung dieser Fußbodenbeläge hat als Sperrmüll zu erfolgen.
Fußbodenreiniger können gefährliche Stoffe enthalten und stellen somit eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Die Entsorgung hat als Schadstoff zu erfolgen.
Gardinen bestehen meist aus Baumwolle, Leinen oder Seide, gehören aber trotzdem nicht zu den Alttextilien, und müssen über den Restmüll entsorgt werden.
Gartenabfälle sind alle kompostierbaren pflanzlichen Abfälle, die im Garten anfallen. Diese sind zu kompostieren oder in Kleinmengen über die Biotonne zu entsorgen.
Die Entsorgung von Gartenfolien erfolgt über die Restmüllentsorgung. Gartenfolien gehören nicht in die Gelbe Tonne oder in Gelbe Säcke.
Gartenmöbel sind als Sperrmüll zu entsorgen.
Gartenschläuche bestehen meist aus einem Materialgemisch aus Kunststoff, Gummi und Kunstfasern. Aufgrund dessen müssen sie als Restmüll entsorgt werden.
Gartenzwerge müssen als Restmüll entsorgt werden.
Gasbeton ist ein mineralischer, hochporöser Baustoff der meist aus Kalk-, Kalkzement- oder Zementmörtel besteht. Aufgrund seiner Porosität verwittert er ohne Versiegelung sehr schnell und eignet sich nicht als Ersatzbaustoff. Demzufolge kann Gasbeton nicht als Bauschutt entsorgt werden, sondern ist als Restmüll zu entsorgen.
Gasboiler dienen hauptsächlich der Warmwasseraufbereitung und der Speicherung des erwärmten Wassers. Sie bestehen zum größten Teil aus Metallen, wie Edelstahl und Kupfer und müssen als Schrott entsorgt werden.
Gasentladungslampen können Quecksilber beinhalten und sind somit als Schadstoff zu entsorgen. Die Entsorgung ist bei den 3-mal jährlich durchgeführten mobilen Schadstoffsammlungen möglich.
Gasentladungslampen zählen aber auch zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden. Eine Abholung durch den Eigenbetrieb Stadtpflege ist jedoch ausgeschlossen.
Für Gasflaschen wird meist ein Pfand verlangt, der bei Abgabe wieder erstattet wird. Bitte wenden Sie sich für die Entsorgung von Gasflaschen an die entsprechende Fachfirma.
Ein Gasherd besteht hauptsächlich aus Metall und muss als Schrott entsorgt werden.
Gaskartuschen sind Druckgasverpackungen und beinhalten Flüssiggas. Sie werden hauptsächlich im Campingbereich für den Betrieb von Kochern verwendet. Sie stehen unter Druck und enthalten leicht entzündliche und explosive Gase.
Demnach dürfen Aerosoldosen mit Restinhalt nur über die Schadstoffentsorgung entsorgt werden.
Restlos entleerte Behälter gehören in die Gelbe Tonne.
Gefrierbeutel zählen nicht zu den Verpackungsmaterialien und können demnach nicht über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Sie sind als Restmüll zu entsorgen.
Gefriertruhen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Gemüseabfälle können kompostiert werden. Sollte eine Eigenkompostierung nicht möglich sein, müssen sie als Bioabfall entsorgt werden.
Gemüsekisten aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A I zugeordnet.
→ siehe Altholz A I – A III
Unbeschichtetes Geschenkpapier kann recycelt werden und ist über die Blaue Tonne zu entsorgen.
Beschichtetes Geschenkpapier kann nicht recycelt werden und muss als Restmüll entsorgt werden.
Geschirr muss als Restmüll entsorgt werden.
Geschirrspüler zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Getränkedosen, die kohlensäurehaltige Getränke enthielten, unterliegen der Pfandpflicht. Die Rückgabe entsprechender Dosen hat bei den Händlern zu erfolgen.
Getränkedosen, die nicht der Pfandpflicht unterliegen, sind über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack zu entsorgen.
Getränkeverpackungen können auf verschiedenen Wegen entsorgt werden. Getränkeverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen, können beim Handel gegen Rückerstattung des Pfands abgegeben werden.
Getränkeverpackungen, die nicht der Pfandpflicht unterliegen, müssen weiterhin nach Stoffen unterteilt werden.
So müssen entsprechende Verpackungen aus Glas über die Glascontainer und Verpackungen aus Kunststoff oder Kunststoffverbundsystemen (z.B. Tetra Pak) über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Da Getriebeöl bei falscher Entsorgung in das Grundwasser gelangen kann, muss es als Schadstoff bei der Schadstoffannahme entsorgt werden. Durch die am 16.04.2002 in Kraft getretene Altölverordnung ist es auch möglich, dass Sie die gleiche Menge Getriebeöl beim Kauf neuen Öls beim Händler kostenfrei zurückgeben können.
Gießkannen aus Metall können als Schrott entsorgt werden.
Gießkannen aus Kunststoff müssen als Restmüll entsorgt werden.
Ein Gift ist ein Stoff, der Lebewesen durch Berührung oder Eindringen in den Körper einen Schaden zufügen kann. Gifte werden häufig in der Landwirtschaft und Industrie zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide) eingesetzt. Dabei ist die Verträglichkeit einer Substanz für viele Lebewesen oder Gruppen von Lebewesen unterschiedlich. Ein in der Natur allgemein schädlich wirkender Stoff ist auch als Umweltgift bekannt. Giftige Stoffe sind durch das Piktogramm eines Schädels mit gekreuzten Knochen gekennzeichnet.
Gifte müssen als Schadstoff entsorgt werden, um eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt auszuschließen.
Gipsplatten oder auch Gipskarton ist ein Baustoff aus Gips, der beidseitig mit Kartonage bezogen ist und hauptsächlich im Trocken- und Akustikbau verwendet wird. Gipsplatten weisen meist eine geringe Wasser- und Feuchtebeständigkeit auf und verwittert sehr schnell. Demzufolge können Gipsplatten nicht als Bauschutt entsorgt werden, sondern sind als Restmüll zu entsorgen.
Bei der Entsorgung von Glas ist der richtige Entsorgungsweg zu beachten.
Bitte beachten Sie dafür die Hinweise zu den Glascontainern.
Glasbausteine werden auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Glaswolle muss aufgrund des Gefährdungspotentials für die Gesundheit mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt werden. Sie können dieses jeden Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15.30 Uhr anliefern. Die Annahme erfolgt jedoch nur, sofern die Abfälle in geeigneten BIG-BAG´s verpackt sind. Diese erhält man im Eingangsbereich der Abfallentsorgungsanlage.
Herkömmliche Glühlampen bestehen aus Glas und Metall und sind über den Hausmüll zu entsorgen.
Ein Golfschläger zählt zum Sperrmüll und muss entsprechend entsorgt werden.
Grabsteine können als Bauschutt auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße entsorgt werden.
Grasschnitt kann in Kleinmengen über die Biotonne entsorgt werden. Für die Entsorgung größerer Mengen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachfirmen. Diese finden Sie im Internet oder in den Gelben Seiten.
Elektrische Grills zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Grillasche ist ausgekühlt als Restmüll zu entsorgen.
Grillreiniger auf chemischer Basis enthalten meist Natriumhydroxid und wirken somit ätzend. Um eine Gefährdung von Gesundheit und Umwelt vorzubeugen, sind sie als Schadstoff zu entsorgen.
Gräten dürfen nicht kompostiert werden, weil damit Ratten und andere Tiere angelockt werden. Daher dürfen Gräten auch nicht über die Biotonne entsorgt werden.
Sie gehören in den Restmüll.
Grünabfall sind alle kompostierbaren Abfälle und müssen demnach über die Biotonne entsorgt werden.
Gummi ist ein vielseitig einsetzbarer Werkstoff. Er wird durch Vulkanisieren von Kautschuk hergestellt. Gummi muss als Restmüll entsorgt werden.
Gummihandschuhe bestehen meist aus Gummi und textilem Gewebe. Sie dienen hauptsächlich zum Schutz der Hände vor aggressiven Reinigungsmittel oder Verschmutzungen. Aufgrund des Materialgemisches müssen sie als Restmüll entsorgt werden.
Für Gummimatten gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten. So werden sie zum Beispiel im Transportwesen als Anti-Rutschmatte, als Automatte zum Schutz des Innenraums bei Fahrzeugen oder als Laufflächen in der Milchviehhaltung eingesetzt. Gummimatten müssen als Restmüll entsorgt werden.
Gummistiefel sind wasserdichte Stiefel und dienen dem Schutz der Füße vor Wasser und Verschmutzung. Sie sind leicht zu reinigen und robust. Die Entsorgung hat als Restmüll zu erfolgen.
Gürtel bestehen meist aus Leder, Textilien und Metall.
Aufgrund dieser Zusammensetzung müssen sie als Restmüll entsorgt werden.
Gussteile aus Eisen sind als Schrott zu entsorgen.
Haarbürsten können aus verschiedenen Materialien bestehen und müssen somit als Restmüll entsorgt werden.
Haare können problemlos über die Biotonne entsorgt werden.
Leere Haarspraydosen müssen über die gelbe Tonne entsorgt werden.
Volle Haarspraydosen müssen als Schadstoff entsorgt werden, da das Treibgas bei unsachgemäßer Entsorgung austreten kann und es so zu einer Verpuffung bzw. Explosion kommen kann.
Defekte Halogenlampen müssen als Restmüll entsorgt werden.
Handmixer zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Handschuhe können aus verschiedenen Materialien wie Leder oder Textilien bestehen und müssen somit als Restmüll entsorgt werden.
Handtaschen können aus verschiedenen Materialien wie Leder oder Textilien bestehen und müssen somit als Restmüll entsorgt werden.
Saubere Handtücher können über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Handys zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Härter können bei unsachgemäßer Handhabung und Entsorgung die Gesundheit schädigen. Sie sind somit als Schadstoff zu entsorgen.
Haushaltsreiniger können verschiedene umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten und müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Als Hausmüll wird umgangssprachlich der Restmüll bezeichnet. Demnach hat die Entsorgung auch als Restmüll zu erfolgen.
Heftklammern können aus Metall oder Plaste bestehen und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Heftpflaster müssen nach Benutzung als Restmüll entsorgt werden.
Heizkörper bestehen aus Metallen und können als Schrott auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angeliefert werden.
Elektrische Heizkörper zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Die Entsorgung von Heizöltanks hat über eine Fachfirma zu erfolgen.
Saubere Hemden können über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Herbizide sind Stoffe die unerwünschte Pflanzen, z.B. Unkraut, abtöten sollen. Um einer Gefährdung der Umwelt durch eine falsche Entsorgung vorzubeugen, sind Herbizide als Schadstoff zu entsorgen.
Elektrische Herde zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Herde, die mit Gas betrieben werden, zählen nicht zu den Elektroaltgeräten und müssen als Schrott entsorgt werden.
Hi-Fi-Geräte zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Hochdruckreiniger zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Hohlgläser sind ein leicht recyclebarer Abfall und werden vor allem für die Lagerung und den Transport von Lebensmitteln (Gurkenglas, Wein- und Sektflaschen) oder Körperpflegeprodukte (Aftershave und Cremes) benutzt. Sie sind über die auf den Wertstoffcontainerplätzen bereitgestellten Glascontainer zu entsorgen. Dabei ist auf eine Trennung in Weiß-, Grün- und Braunglas zu achten. Andersfarbige Flaschen (rot, gelb, blau, etc.) und Flaschen und Gläser aus weißem, opalisierendem Glas sind in dem Container für Grünglas zu entsorgen.
Hohlraumkonservierungsmittel dienen zur Konservierung von Fahrzeugen. Dabei wird es in die Hohlräume von Karosserie und Fahrgestell eingebracht, um diese Stellen zu versiegeln und somit vor Rost zu schützen. Sie müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Hollywoodschaukeln bestehen meist aus Metall und müssen demnach als Schrott entsorgt werden. Vorhandener Stoff ist vorher zu entfernen, dieser gehört in den Restmüll.
Altholz laut Altholzverordnung wird nach verschiedenen Altholzkategorien unterschieden.
Altholz ohne gefährliche Bestandteile fällt unter die Altholzkategorien AI-AIII.
→ siehe Altholz A I – A III
Altholz mit gefährlichen Bestandteilen fällt unter die Altholzkategorien AIV.
→ siehe Altholz A IV
PCB-haltiges Altholz muss nach den Bestimmungen der PCB Abfallverordnung entsorgt werden.
→ siehe PCB-Altholz
Holzfachwerk wird laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Reste von ausgekühlter Holzkohle und nicht mehr benötigte Holzkohle muss über den Restmüll entsorgt werden.
Holzleim kann je nach Anwendungsgebiet Formaldehyd enthalten und muss somit als Schadstoff entsorgt werden.
Holzschutzmittel können umweltgefährdende Stoffe enthalten und müssen somit als Schadstoff entsorgt werden.
Holzspielzeug besteht in der Regel aus Hölzern, die laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A I oder A II zugeordnet werden.
→ siehe Altholz A I – A III
Holzwolle, die nicht verunreinigt ist, besteht aus naturbelassenen Holz und ist der Altholzkategorie A I zuzuordnen.
→ siehe Altholz A I – A III
Verunreinigte Holzwolle und ist der Altholzkategorie A IV zuzuordnen.
→ siehe Altholz A IV
Hometrainer zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Leere Honiggläser müssen als Altglas über die Altglascontainer auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Hörgeräte zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Saubere Hosen können über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Hundekot kann Krankheitserreger wie Bakterien, Einzeller und Würmer enthalten. Von einer Kompostierung ist abzuraten, da es dabei zu unnötigen Geruchsbelästigungen kommen kann und die nötige Temperatur zur Hygienisierung nicht erreicht wird.
Demnach muss Hundekot als Restmüll entsorgt werden.
Hüte können aus verschiedenen Materialien bestehen und müssen somit als Restmüll entsorgt werden.
Hygienepapiere müssen nach Gebrauch als Restmüll entsorgt werden.
Illustrierte zählen zum Altpapier und müssen über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Im Allgemeinen gelten für gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen der COVID -19 -Vakzine, dass diese als nicht gefährliche Abfälle gemeinsam mit den Siedlungsabfällen entsorgt werden können.
Die Abfälle sollen in zwei ineinander gestellten reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen (z.B. dickwandige Müllsäcke) gesammelt werden.
Soweit Restmengen an Flüssigkeiten enthalten sind, sollen weitgehend durch Zugabe von saugfähigem Material (z.B. Zellstoff, Mull, Papier, sonstige aufsaugende und flüssigkeitsbindende Stoffe) das Auftreten freier Flüssigkeit in den Sammelbehältnissen verhindert werden.
Imprägniermittel schützen Textilien vor Durchfeuchtung. Sie enthalten meist perflourierte Tenside, die nicht biologisch abbaubar sind und sich somit in der Umwelt anreichern können. Um eine gefahrlose Entsorgung sicherzustellen, müssen Imprägniermittel als Schadstoff entsorgt werden.
Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Infrarotlampen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Leuchtmittel für Infrarotlampen sind meist normale Glühbirnen die von der Innenseite mit einem roten Farbstoff beschichtet sind. Diese müssen als Restmüll entsorgt werden.
Inkontinenzartikel müssen nach Benutzung als Restmüll entsorgt werden.
Inlineskates bestehen aus verschiedenen Materialien wie Metall und Kunststoff und müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Die Inhaltsstoffe von Insektenspray können bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt schädigen. Sie müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Insektizide werden zur Vertreibung oder Vernichtung von Insekten in verschiedenen Wirtschaftszweigen eingesetzt. Aufgrund der Wirk- und Inhaltsstoffe müssen Insektizide als Schadstoff entsorgt werden.
Innentüren aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A II zugeordnet.
→ siehe Altholz A I – A III
Isolierkannen bestehen meist aus Glas, Metall und Kunststoff und müssen aufgrund des Materialgemisches als Reststoff entsorgt werden.
Bei der Verwendung von Isolierschaum entsteht durch eine chemische Reaktion Kohlendioxid und Polyharnstoff. Demnach muss ausgehärteter Isolierschaum als Restmüll entsorgt werden.
Flüssiger, in Aerosoldose gelagerter Isolierschaum enthält ein Isocyanat, das in Verdacht steht, Krebs auszulösen. Aus diesem Grund muss Isolierschaum, der noch nicht verwendet wurde, also noch flüssig ist, als Schadstoff entsorgt werden.
Isolierungen, die aus natürlichen Rohstoffen, wie z.B. Holzwolle und Hanf, oder aber auch aus tierischen Fasern wie Schafwolle bestehen, müssen als Restmüll entsorgt werden.
Isolierungen, die aus Schaumstoffen, wie z.B. Polystyrol oder Polyurethanen bestehen, müssen als Restmüll entsorgt werden.
Isolierung die aus Mineralwolle besteht, muss aufgrund des Gefährdungspotentials für die Gesundheit mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt werden. Sie können diese zu den angegebenen Öffnungszeiten anliefern. Die Annahme erfolgt jedoch nur, sofern die Abfälle in geeigneten BIG-BAG´s verpackt sind. Diese erhält man im Eingangsbereich der Abfallentsorgungsanlage.
Isomatten dienen als Schlafunterlage im Outdoorbereich. Sie bestehen meist aus dem Schaumstoff Polyethylen und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Jacken können über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Der Entsorgungsweg der Jalousie aus mehreren Materialien geht über die Sammlung auf der Abfallentsorgungsanlage als Restabfall.
Die Jalousie aus Metall wird hier im Altmetallcontainer erfasst.
Jenaer Glas hat eine andere chemische Zusammensetzung als Hohlglas und darf nicht über die Altglascontainer entsorgt werden. Es muss als Restmüll entsorgt werden.
Jod wird hauptsächlich in Form von Lösungen als Tinktur (Lösung in Alkohol) oder Jod-Kaliumjodid verwendet und dient als Desinfektionsmittel. Es muss als Schadstoff entsorgt werden.
Joghurtbecher zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen löffelrein über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Jutesäcke bestehen zwar aus biologisch abbaubaren Material, jedoch sind diese meist chemisch behandelt, um sie gegenüber Nässe unempfindlicher zu machen. Sie können somit nicht kompostiert werden und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Kabel und Kabelreste können als Schrott entsorgt werden.
Kabeltrommeln werden laut Altholzverordnung in zwei verschiedene Altholzkategorien unterschieden.
Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989)
Kabeltrommeln aus Vollholz, die vor 1989 hergestellt wurden, werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989)
Kabeltrommeln aus Vollholz, die nach 1989 hergestellt wurden, werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A I zugeordnet.
→ siehe Altholz A I
Kaffeefiltertüten können problemlos kompostiert werden und sind somit über die Biotonne zu entsorgen.
Kaffeekannen bestehen meist aus Porzellan, Glas, Metall und Kunststoff und müssen aufgrund des Materials als Restmüll entsorgt werden.
Kaffeekapseln zählen zu den Verpackungsmaterialien und müssen demnach über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt werden.
Kaffeemaschinen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Kaffeesatz kann problemlos kompostiert werden und ist somit über die Biotonne zu entsorgen.
Kalk dient hauptsächlich in der Baustoffindustrie als Rohstoff und in der Stahlindustrie als Zuschlagsstoff. Weiterhin wird er auch als mineralischer Dünger und Füllstoff eingesetzt.
Kalk ist als Restmüll zu entsorgen.
Kalkentferner beinhalten meist Säuren und sollen dadurch verkalkte Flächen oder Gegenstände reinigen. Aufgrund der Säuren und deren Gefahrenpotentials sind sie als Schadstoff zu entsorgen.
Kaltleim dient zum Verbinden von Holz und Holzwerkstoffen. Er besteht aus natürlichen oder synthetischen Grundstoffen. Aufgrund der Inhaltsstoffe, besonders bei synthetischen Produkten (Formaldehyd), muss Kaltleim als Schadstoff entsorgt werden.
Kämme bestehen meist aus Kunststoff und/oder Metall und müssen deshalb als Restmüll entsorgt werden.
Restentleerte Kanister aus Blech müssen als Schrott entsorgt werden.
Restentleerte Kanister aus Kunststoff müssen als Restmüll entsorgt werden.
Gebrauchte Kanülen müssen gesichert (z.B. in einem verschließbaren und durchstoßsicheren Behälter) über den Restmüll entsorgt werden.
Karteikästen dienen zum Lagern und Ordnen von Karteikarten. Sie bestehen meist aus Kunststoff und müssen somit als Restmüll entsorgt werden.
Kartonagen können gut recycelt werden und müssen somit über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Kassenbons bestehen aus einem Spezialpapier (Thermopapier) das nicht recycelt werden kann. Es muss als Restmüll entsorgt werden.
Kassetten für Audio- und Videoaufzeichnungen bestehen aus verschiedenen Stoffen (Polystyrol, beschichtetes Kunststoffband) und zählen somit zu Mischstoffen, die über den Restabfall entsorgt werden müssen.
Es sollte beachtet werden, dass die Kassetten, aufgrund des Datenschutzes, vor Zugriffen durch Dritte zu schützen sind. Dies kann durch Löschen oder durch Auflegen eines Magneten erfolgen.
Kataloge können gut recycelt werden und müssen somit über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Für Katzenstreu werden meist organische oder mineralische Materialien verwendet. Zweck des Katzenstreus ist die Aufnahme der Ausscheidungen der Tiere, um somit eine unerwünschte Verschmutzung und Geruchsbildung zu unterbinden. Es muss demnach aus hygienischen Gründen als Restmüll entsorgt werden.
Kaugummi muss als Restmüll entsorgt werden.
Kehricht ist als Restmüll zu entsorgen.
Keramikfliesen können auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße entsorgt werden.
Kerzen bestehen aus Wachs und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Ein Keyboard zählt zu den Elektroaltgeräten und kann nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Ein Kinderbett zählt zum Sperrmüll.
Kindersitze bestehen meist aus Kunststoffen und Schaumstoffen und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Kindersitze, die auf Grund ihrer Abmaße nicht in die Restmülltonne passen, können über die Sperrmüllentsorgung angemeldet werden.
Kinderspielzeug kann aus den unterschiedlichsten Materialien wie Holz, Kunststoff und Metall bestehen. Aufgrund des Materialgemisches müssen sie als Restmüll entsorgt werden.
Ein Kinderwagen muss aufgrund seiner Abmaße als Sperrmüll entsorgt werden.
Kitt wird als Klebe- und Dichtungsmittel verwendet und besteht meist aus Schlämmkreide und Leinölfirnis. Er muss als Restmüll entsorgt werden.
Klarsichthüllen bestehen aus Kunststoffen und zählen nicht zu den Verpackungsmaterialien. Sie müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Ein Klavier besteht meist aus Holz, Metall und Kunststoff. Aufgrund dieses Materialgemisches und der Abmaße eines Klaviers, müssen sie als Sperrmüll entsorgt werden.
Klebeband besteht meist aus einem Haftklebestoff der auf verschiedene Materialien (Kunststofffolie, Papier, Metallfolie oder Textilgewebe) aufgebracht ist und vielfältig einsetzbar ist. Klebebänder müssen als Restmüll entsorgt werden.
Klebstoffe können organische Lösungsmittel enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Demnach müssen Klebstoffe als Schadstoff entsorgt werden.
Saubere Kleider können über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Kleiderbügele bestehen meist aus Kunststoff, Holz oder Metall. Sie müssen als Restmüll entsorgt werden.
Saubere Kleidung kann über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Für Kleintierstreu wird meist organisches oder mineralisches Material verwendet. Zweck des Kleintierstreus ist die Aufnahme der Ausscheidungen der Tiere, um somit eine unerwünschte Verschmutzung und Geruchsbildung zu unterbinden. Es muss demnach aus hygienischen Gründen als Restmüll entsorgt werden.
Kleister besteht meist aus Stärke und Methylzellulose. Da er jedoch auch Weichmacher oder Biozide enthalten kann, muss er als Restmüll entsorgt werden. Dazu den Kleister am besten offen stehen und austrocknen lassen um ein verkleben des restlichen Abfalls in der Mülltonne zu verhindern.
Klobecken zählen zur Sanitärkeramik und werden auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Klobürsten bestehen meist aus Kunststoff und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Knaller enthalten hochexplosives Schwarzpulver und stellen bei unsachgemäßer Entsorgung eine Gefahr dar. Die Gefahr ergibt sich aus einer möglichen Brandentwicklung bzw. bei Explosion Verletzung von Personen. Restbestände an Knallern sollten am besten vor der Entsorgung gewässert werden. Das reduziert die Gefahr des Entzündens.
Anschließend müssen die gewässerten Knaller über den Restmüll entsorgt werden.
Knetmasse muss als Restmüll entsorgt werden.
Knicklichter enthalten zwei verschiedene Flüssigkeiten, die aufgrund einer chemischen Reaktion anfangen zu leuchten. Knicklichter enthalten keine gefährlichen Stoffe und sind somit als Restmüll zu entsorgen.
Knochen dürfen nicht kompostiert werden, weil damit Ratten und andere Tiere angelockt werden. Daher dürfen Knochen auch nicht über die Biotonne entsorgt werden.
Sie gehören in den Restmüll.
Knopfzellen werden in der heutigen Zeit sehr vielseitig eingesetzt. Jedoch ist bei der Entsorgung zu beachten, dass diese oftmals einen hohen Anteil an Schwermetallen wie Blei, Cadmium oder Quecksilber haben. Eine Entsorgung über die Restmülltone ist demnach zum Schutz der Umwelt ausgeschlossen. Die Entsorgung hat über die Schadstoffannahme zu erfolgen. Mit dem Batteriegesetz vom 25.06.2009 (zuletzt geändert am 24.02.2012) wurden die Händler in die Pflicht genommen Akkus, Batterien und Knopfzellen zurückzunehmen. Die entsprechenden Sammelbehälter finden Sie in Supermärkten, Drogerien und öffentlichen Einrichtungen.
Kochgeschirr aus Metall muss als Schrott entsorgt werden.
Kochtöpfe aus Metall müssen als Schrott entsorgt werden.
Koffer müssen aufgrund ihrer Abmaße als Sperrmüll entsorgt werden.
Kohle wird hauptsächlich als fester Brennstoff verwendet. Sie muss als Restmüll entsorgt werden.
Kohleöfen bestehen hauptsächlich aus Metall und müssen als Schrott entsorgt werden. Vor der Entsorgung sollte Ruß und Asche entfernt werden, um Verschmutzungen zu vermeiden.
Kohlepapier ist ein Spezialpapier und kann nicht recycelt werden. Es muss als Restmüll entsorgt werden.
Eine Kommode muss aufgrund der Abmaße als Sperrmüll entsorgt werden.
Kompressoren zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Kondensatoren zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Kondome müssen als Restmüll entsorgt werden.
Leere Konservendosen zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Die Entsorgung von Konservengläsern hat über die Altglascontainer zu erfolgen.
Konstruktionshölzer, insbesondere für tragende Teile, werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Kontaktlinsen müssen als Restmüll entsorgt werden.
Kopfhörer zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Kopfkissen können aus unterschiedlichen Materialien wie Federn oder Faserkügelchen bestehen.
Sie werden über den Restmüll entsorgt.
Kopierer zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Bodenbeläge aus Kork müssen auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angeliefert werden.
Körperpflegemittel müssen über den Restmüll entsorgt werden.
Kosmetika müssen über den Restmüll entsorgt werden.
Kosmetiktücher zählen zu den Hygienepapieren und müssen nach Benutzung über die Restmülltonne entsorgt werden.
Kot von Tieren kann infektiöses Material enthalten und muss zum Schutz der Gesundheit als Restmüll entsorgt werden. Er darf nicht in die Biotonne.
Kristallglas hat eine andere chemische Zusammensetzung als Hohlglas und darf nicht über die Glascontainer entsorgt werden. Es muss als Restmüll entsorgt werden.
Kronkorken zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne entsorgt werden
Fleischhaltige Küchenabfälle dürfen nicht kompostiert werden und müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Roher pflanzlicher Küchenabfall kann kompostiert werden und muss demnach über die Biotonne entsorgt werden.
Küchenabfall von zubereiteten Speisen darf nicht kompostiert werden und muss demnach als Restmüll entsorgt werden.
Elektrische Küchenherde zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Küchenherde, die mit Gas betrieben werden, zählen nicht zu den Elektroaltgeräten und müssen als Schrott entsorgt werden.
Küchentücher müssen nach Benutzung als Restmüll entsorgt werden.
Kugelschreiber bestehen aus Metall und Kunststoff und müssen aufgrund des Materialgemisches als Restmüll entsorgt werden.
Kugelschreiberminen bestehen aus Metall, Kunststoff und beinhalten Farbe. Sie müssen als Restmüll entsorgt werden.
Kühlakkus bestehen meist aus Kunststoff und enthalten Salzwasser oder ein spezielles Gel. Sie müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Kühlflüssigkeit kann bei falscher Entsorgung die Umwelt gefährden. Die Entsorgung hat demnach stets als Schadstoff zu erfolgen.
Kühlschränke zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Kunstharze können für die Umwelt und die Gesundheit schädliche Chemikalien beinhalten und müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Kunstrasen ist eine Art Kunststoffteppich, der in Beschaffenheit und Aussehen einem Naturrasen nahe kommt. Gewöhnlich wird er auf Sportplätzen, vorzugsweise für Hockey und Fußball, verwendet.
Kunstrasen ist aber auch ein beliebter Bodenbelag für Balkone und individuelle Gestaltungsideen im Inneren des Hauses.
Kunstrasen muss als Sperrmüll entsorgt werden.
Verpackungen aus Kunststoffen zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Bodenbeläge aus Kunststoff müssen als Sperrmüll entsorgt werden.
Kunststoffbrettchen müssen als Restmüll entsorgt werden.
Kunststoff-Jalousien werden auf der Abfallentsorgungsanlage Polysiusstraße 2 angenommen.
Kunststoffpaneele werden auf der Abfallentsorgungsanlage Polysiusstraße 2 angenommen.
Kupfer wird in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt. Aus Kupfer werden z.B. Kabel oder Rohrleitungen gefertigt. Die Entsorgung hat als Schrott zu erfolgen.
Briefkuverts können recycelt werden und müssen demnach über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Laborchemikalien müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Laborglas hat eine andere chemische Zusammensetzung als Hohlglas und darf demnach nicht über die Altglascontainer entsorgt werden. Es muss als Restmüll entsorgt werden.
Eingetrocknete Lacke müssen als Restmüll entsorgt werden.
Noch flüssige Lacke enthalten meist organische Lösungsmittel die leicht entzündlich sind. Sie müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Ladegeräte zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Lametta aus Blei muss als Schadstoff entsorgt werden, da Blei ein Schwermetall ist und bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt schädigen kann. Blei-Lametta erkennt man am höheren Gewicht oder an der Aufschrift “Stanniol”.
Lametta aus Kunststoff muss als Restmüll entsorgt werden.
Laminat in Form von Vinylboden muss als Restmüll entsorgt werden.
Laminat aus Holz wie Parkett oder Dielen kann als Altholz (AII) verwertet werden.
Laminat kann zur Abfallentsorgungsanlage Polysiusstr.2 angeliefert werden.
Lampen (auch Leuchtmittel) sind Einrichtungen zur Erzeugung von Licht. Leuchtstofflampen, Entladungslampen, Niederdruck-Dampflampen und LED-Lampen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Fachhandel, in der Schadstoffannahmestelle der Abfallentsorgungsanlage – Polysiusstr. 2- oder in der mobilen Schadstoffsammlung kostenlos entsorgt werden.
Wenn möglich, haben Besitzer von Altgeräten Lampen vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und separat abzugeben.
Elektroaltgeräteentsorgung
(mobile Schadstoffsammlung)
Lappen sind nach Benutzung als Restmüll zu entsorgen.
Ein Laptop zählt zu den Elektroaltgeräten und kann nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Lasuren enthalten meist organische Lösungsmittel die leicht entzündlich sind. Sie müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Lattenroste sind als Sperrmüll zu entsorgen.
Kleine Mengen an Laub können über die Biotonne bzw. über Laubsäcke entsorgt werden. Laubsäcke können bei der Stadtpflege erworben werden. Diese Laubsäcke sind am Entsorgungstag neben der Biotonne zur Entsorgung bereitzustellen.
Die Annahme von Laub als biologisch abbaubarer Abfall ist außerdem auf der Abfallentsorgungsanlage Polysiusstraße 2 möglich.
Läufer sind als Sperrmüll zu entsorgen.
Laugen können Fette lösen und organische Substanzen aufquellen. Sie sind daher oft in Hausmitteln zur Reinigung von Oberflächen sowie Geschirrspülmittel und Rohrfrei Reinigern zu finden.
Nahezu alle Laugen besitzen gemeinsame Eigenschaften die sie auszeichnen. Dies sind unter anderem:
Lautsprecher zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Überlagerte oder verdorbene nicht pflanzliche Lebensmittel müssen als Restmüll entsorgt werden, da eine vollständige Hygienisierung durch eine Kompostierung nicht erreicht wird.
Ungekochte oder verdorbene pflanzliche Lebensmittel können kompostiert werden und sind somit über die Biotonne zu entsorgen.
Leder muss als Restmüll entsorgt werden.
Lederbälle müssen als Restmüll entsorgt werden.
Lederpflegemittel können organische Lösungsmittel enthalten und müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
LED-Lampen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Fachhandel, in der Schadstoffannahmestelle der Abfallentsorgungsanlage – Polysiusstr. 2- oder der mobilen Schadstoffsammlung kostenlos entsorgt werden.
LED-Lampen gehören nicht in den Restabfall und nicht in die Glascontainer.
Wenn möglich, haben Besitzer von Altgeräten LED-Lampen vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und separat abzugeben.
Elektroaltgeräteentsorgung
(mobile Schadstoffsammlung)
Leichtverpackungen aus Kunststoff (z. B. Joghurtbecher, Weichspülerflasche usw.) und Metall (z. B. Fischbüchse, Hundefutterdose usw.) müssen über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Leichtverpackungen aus Papier (z. B. Mehl- und Zuckertüte usw.) müssen über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Leim kann je nach Anwendungsgebiet Formaldehyd enthalten und muss somit als Schadstoff entsorgt werden.
Leinwände mit Rahmen müssen aufgrund der Abmaße als Sperrmüll entsorgt werden.
Eine Leiter aus Holz muss als Sperrmüll entsorgt werden. Ist die Leiter länger als 2 m, ist sie zu zerteilen.
Eine Leiter aus Metall muss als Schrott entsorgt werden.
Leiterplatten können im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Leitungsmasten aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Lesebrillen müssen aufgrund des Materialgemisches als Restmüll entsorgt werden.
Wenn möglich, haben Besitzer von Altgeräten Leuchtstoffröhren vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und separat abzugeben.
Leuchtstoffröhren zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Fachhandel oder in der Schadstoffannahmestelle der Abfallentsorgungsanlage – Polysiusstr. 2 – kostenlos entsorgt werden.
Weiterhin ist auch eine Entsorgung bei den 3-mal jährlich durchgeführten mobilen Schadstoffsammlungen möglich.
Es erfolgt keine Abholung durch den Eigenbetrieb Stadtpflege.
Elektroaltgeräteentsorgung
(mobile Schadstoffentsorgung)
Lichterketten zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Liegen müssen aufgrund der Abmaße als Sperrmüll entsorgt werden.
Ein Lineal kann aus verschiedenen Materialien bestehen und muss als Restmüll entsorgt werden.
Linoleumbodenbelag zählt als Sperrmüll und muss demnach als dieser entsorgt werden.
Der Lippenstift muss als Restmüll entsorgt werden.
Mit dem Batteriegesetz vom 25.06.2009 (zuletzt geändert am 24.02.2012) wurden die Händler in die Pflicht genommen, Akkus und Batterien zurückzunehmen. Die entsprechenden Sammelbehälter finden Sie in Supermärkten, Drogerien und öffentlichen Einrichtungen.
Die Entsorgung von Lithiumbatterien kann auch über die Schadstoffannahme erfolgen.
Locher müssen aufgrund des Materialgemisches als Restmüll entsorgt werden.
Lockenstäbe zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Lockenwickler bestehen meist aus Kunststoff und Metall und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Lösungsmittel sind meist leicht entzündlich und beinhalten gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Sie müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Lötkolben zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Lötzinn muss als Restmüll entsorgt werden.
Luftballons bestehen meist aus Kunststoff, Gummi oder Latex und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Luftentfeuchter (auch Adsorptionstrockner, Raumentfeuchter oder Bautrockner genannt) zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Luftfilter dienen zum Filtern der Luft z.B. im Pkw oder Klimaanlage. Sie müssen als Restmüll entsorgt werden.
Luftgewehrkugeln bestehen hauptsächlich aus Blei und müssen als Schadstoff entsorgt werden. Blei ist ein Schwermetall und kann bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt schädigen.
Luftmatratzen müssen als Restmüll entsorgt werden.
Luftpumpen müssen als Restmüll entsorgt werden.
Lumpen müssen als Restmüll entsorgt werden.
Ein Magnetband ist ein Datenträger. Es besteht in der Regel aus einer langen, schmalen Folie aus Kunststoff, die mit einem magnetisierbaren Material beschichtet ist. Das Band ist auf Wickelkernen (Bobbys) oder Spulen aufgewickelt, oft auch in Kassetten eingebaut.
Magnetbänder müssen als Restmüll entsorgt werden.
Ein Magnetstreifen ist ein Streifen, der mit einem magnetischen Metalloxid überzogen ist. Üblicherweise ist ein Magnetstreifen auf der Rückseite einer Karte (z. B. Scheckkarte, EC-Karte oder Kreditkarte), deren Daten elektronisch durch einen Durchzugleser ausgelesen werden.
Magnetstreifenkarten bestehen hauptsächlich aus Kunststoff. Sie müssen als Restmüll entsorgt werden. Vor der Entsorgung sollten die Karten durch Zerschneiden unbrauchbar gemacht werden, um einem Missbrauch vorzubeugen.
Schminke oder Make-up bezeichnet die abwaschbare, farbliche Gestaltung von Haut und Haaren, in der Regel im Gesicht. Die natürliche Haut- und Haarfarbe lässt sich dadurch vorübergehend tönen oder färben, hervorheben, abschwächen und/oder farblich gestalten.
Make-up muss als Restmüll entsorgt werden.
Malerfolie besteht hauptsächlich aus Kunststoff oder Flies und muss als Restmüll entsorgt werden.
Malstifte bestehen aus Ton, Graphit, Pigmenten, Holz oder Wachs und sind als Restmüll zu entsorgen.
Saubere Mäntel können über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Margarinebecher zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Markisen werden auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Marmelade kann kompostiert werden und ist demnach als Biomüll zu entsorgen.
Marmeladengläser müssen über die Altglascontainer auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Maschendraht muss als Schrott entsorgt werden.
Matratzen zählen zu Sperrmüll und müssen entsprechend entsorgt werden.
Mauerabbruch zählt als Bauschutt und wird auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Mauerwerk zählt als Bauschutt und wird auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Mausefallen bestehen meist aus Holz, Kunststoff oder Metall und müssen aufgrund des Stoffgemisches als Restmüll entsorgt werden.
Medikamente können durch Rückgabe in den Apotheken oder über die Schadstoffentsorgung entsorgt werden.
Die Entsorgung von Medikamenten über den Restmüll wäre in Dessau-Roßlau aus Sicht des Umweltschutzes kein Problem, da der gesamte Restmüll in einer Müllverbrennungsanlage landet und dort die Wirkstoffe so zerstört werden, dass sie die Umwelt nicht mehr belasten.
Sollten jedoch Kinder und unbefugte Personen an diese Medikamente gelangen, diese versehentlich für Bonbons oder Fruchtgummis halten und verschlucken oder einem anderen Gebrauch zuführen, haftet derjenige für eventuell auftretende Schäden, aus wessen Restmülltonne diese Medikamente stammen. Dies ergibt sich aus der Abfallentsorgungssatzung, wonach jeder Abfall solange Eigentum des Abfallerzeugers bleibt, bis sich der Abfall im oder auf dem Sammelfahrzeug befindet.
Keinesfalls sollten Medikamente über den Ausguss oder die Toilette entsorgt werden! Durch die Kläranlage können nicht alle im Abwasser enthaltenen Substanzen zurückgehalten oder neutralisiert werden. Die Wirkstoffe aus den Medikamenten können ebenfalls negative Effekte auf die Umwelt haben.
Menüschalen (z. B. bei Fertiggerichten) aus Aluminium oder Kunststoff zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Messer bestehen meist aus Metall, Keramik, Kunststoff und Holz und müssen aufgrund der Materialmischung als Restmüll entsorgt werden.
Elektrisch betrieben Messer zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Messing ist eine vielseitig einsetzbare Legierung aus Kupfer und Zink. Es muss demnach als Schrott entsorgt werden.
Metalle werden unterschieden in Eisenmetalle und Nichteisenmetalle. Die am meisten verwendeten Metalle wie Eisen, Kupfer und Aluminium müssen als Schrott entsorgt werden.
Ausnahmen bilden z.B. Blei und Magnesium, die als Schadstoff entsorgt werden müssen.
Metallputzmittel dienen zur Entfernung von Schmutz oder der Beseitigung von Veränderungen auf der Metalloberfläche. Sie enthalten meist Laugen und Phosphate als Fettlöser, sowie Tenside und müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Mikroskope, die elektrisch betrieben werden, zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Ein Mikroskop besteht hauptsächlich aus Kunststoff, Glas und Metall und muss demnach als Restmüll entsorgt werden.
Mikrowellen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Milchtüten zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Mineralfaserplatten sind aufgrund des Gefährdungspotentials für die Gesundheit mit besonderer Aufmerksamkeit zu behandeln. Sie können diese jeden Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15.30 Uhr anliefern. Die Annahme erfolgt jedoch nur, sofern die Abfälle in geeigneten BIG-BAG´s verpackt sind. Diese erhalten Sie im Eingangsbereich Abfallentsorgungsanlage.
Mineralwolle muss aufgrund des Gefährdungspotentials für die Gesundheit mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt werden. Sie können diese zu den angegebenen Öffnungszeiten anliefern. Die Annahme erfolgt jedoch nur, sofern die Abfälle in geeigneten BIG-BAG´s verpackt sind. Diese erhalten Sie im Eingangsbereich der Abfallentsorgungsanlage.
Mischbatterien bestehen meist aus Metall und können über den Schrott entsorgt werden.
Mixer zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Möbel müssen als Sperrmüll entsorgt werden.
Möbelpolitur enthält meist organische Lösungsmittel und muss demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Mobiltelefone zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Ein Modem zählt zu den Elektroaltgeräten und kann nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Monitore zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Flüssiger, in Aerosoldosen gelagerter Montageschaum enthält ein Isocyanat, das in Verdacht steht, Krebs auszulösen. Aus diesem Grund muss Montageschaum der noch nicht verwendet wurde, also noch flüssig ist, als Schadstoff entsorgt werden.
Bei der Verwendung von Montageschaum entsteht durch eine chemische Reaktion Kohlendioxid und Polyharnstoff. Ausgehärteter Montageschaum muss als Restmüll entsorgt werden.
Ein Moped muss ohne Betriebsstoffe als Schrott entsorgt werden.
Mörtel wird auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Elektromotoren zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Ein Verbrennungsmotor muss ohne Betriebsstoffe als Schrott entsorgt werden.
Motorhauben bestehen meist aus Blech und müssen demnach als Schrott entsorgt werden.
Da Motoröl bei falscher Entsorgung in das Grundwasser gelangen kann, muss es als Schadstoff bei der Schadstoffannahme entsorgt werden. Durch die am 16.04.2002 in Kraft getretene Altölverordnung ist es auch möglich, dass die gleiche Menge Motoröl, wie beim Kauf neuen Öls erworben wurde, bei dem entsprechenden Händler kostenfrei zurückgegeben werden kann.
Ein Motorrad muss ohne Betriebsstoffe als Schrott entsorgt werden.
Motorradhelme bestehen meist aus Kunststoff und Schaumstoff und müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Motorradteile aus Kunststoff müssen als Restmüll entsorgt werden.
Motorradteile aus Metall müssen als Schrott entsorgt werden.
Ein Motorroller muss ohne Betriebsstoffe als Schrott entsorgt werden.
Mottenkugeln bestehen meist aus einer Zellstoffkugel und einem Geruchsstoff, der Motten vertreibt. Sie müssen als Restmüll entsorgt werden.
Eine Mouse ist ein Eingabegerät für einen Computer und zählt demnach zu den Elektroaltgeräten. Diese können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Ein Mousepad ist eine Unterlage für eine Mouse, die die Handhabung verbessern soll. Es kann aus verschiedenen Materialien wie Kunststoff oder Schaumstoff bestehen und muss als Restmüll entsorgt werden.
MP3 Player zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Mullbinden dienen als Verbandsmaterial und müssen als Restmüll entsorgt werden, da sie meist durch Blut oder andere Sekrete verschmutzt sind.
Mundduschen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Ein Mundschutz besteht je nach Anwendungsbereich aus verschiedenen Materialien und muss demnach als Restmüll entsorgt werden.
Munition ist von anerkannten Fachfirmen oder über den THW zu beseitigen. Im Bedarfsfall ist sofort die Polizei zu informieren.
Munitionskisten aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Da Musikinstrumente in verschiedenen Größen und aus verschiedenen Materialien bestehen können, ist eine pauschale Aussage zum richtigen Entsorgungsweg leider nicht möglich.
Bitte setzen Sie sich dafür mit der Abfallberatung telefonisch in Verbindung.
Elektrisch betriebene Musikinstrumente zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Eine Musikkassette besteht aus verschiedenen Stoffen (Polystyrol, beschichtetes Kunststoffband) und zählt somit zu Mischstoffen, die über den Restabfall entsorgt werden müssen.
Es ist zu beachten, dass die Musikkassetten aufgrund des Datenschutzes vor Zugriffen durch Dritte zu schützen sind. Dies kann durch Löschen oder durch Auflegen eines Magneten erfolgen.
Saubere Mützen können über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Nachttische zählen zum Sperrmüll und müssen als dieser entsorgt werden.
Nadeln müssen als Restmüll entsorgt werden. Nadeln von Spritzen müssen dabei in durchstoßsicheren Behältern verpackt sein.
Nägel müssen als Schrott entsorgt werden.
Nagelfeilen können aus Metall, Kunststoff, Holz und Glas bestehen und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Nagellack enthält meist organische Lösungsmittel, die leicht entzündlich sind. Er muss demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Nagellackentferner dienen zur Entfernung von Nagellack. Sie beinhalten meist Lösungsmittel wie Aceton oder Glykol. Demzufolge müssen Nagellackentferner als Schadstoff entsorgt werden.
Nähmaschinen, die rein mechanisch betrieben werden, müssen als Sperrmüll entsorgt werden.
Elektrisch betriebene Nähmaschinen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Nasenspray bzw. Nasentropfen können durch die Rückgabe in der Apotheke oder über die Schadstoffentsorgung entsorgt werden.
Die Entsorgung von Nasenspray oder Nasentropfen über den Restmüll wäre in Dessau-Roßlau aus Sicht des Umweltschutzes kein Problem, da der gesamte Restmüll in einer Müllverbrennungsanlage landet und dort die Wirkstoffe so zerstört werden, dass sie die Umwelt nicht mehr belasten.
Sollten jedoch Kinder und unbefugte Personen an diese Nasensprays oder Nasentropen gelangen und verwenden oder einem anderen Gebrauch zuführen, haftet derjenige für eventuell auftretende Schäden, aus wessen Restmülltonne diese Nasensprays oder Nasentropfen stammen. Dies ergibt sich aus der Abfallentsorgungssatzung, wonach jeder Abfall solange Eigentum des Abfallerzeugers bleibt, bis sich der Abfall im oder auf dem Sammelfahrzeug befindet.
Nassrasierer bestehen meist aus Metall und Kunststoff und müssen aufgrund des Materialgemisches als Restmüll entsorgt werden.
Natronlauge ist eine stark ätzende Lauge und muss demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Negative bestehen aus verschiedenen Stoffen (Polystyrol, beschichtete Kunststoffe) und zählen somit zu den Mischstoffen, die über den Restmüll entsorgt werden müssen.
Neonröhren zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden. Weiterhin ist auch eine Entsorgung bei den 3-mal jährlich durchgeführten mobilen Schadstoffsammlungen möglich.
Ausgeschlossen ist Abholung durch den Eigenbetrieb Stadtpflege.
Nespressokapseln bestehen hauptsächlich aus Aluminium und zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien. Sie müssen über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Netbooks zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Netzgeräte zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Ni-Cd Batterien werden in der heutigen Zeit sehr vielseitig eingesetzt. Jedoch ist bei der Entsorgung zu beachten, dass diese oftmals einen hohen Anteil an Schwermetallen wie Blei, Cadmium oder Quecksilber haben. Eine Entsorgung über die Restmülltone ist demnach zum Schutz der Umwelt ausgeschlossen. Die Entsorgung hat über die Schadstoffannahme zu erfolgen.
Mit dem Batteriegesetz vom 25.06.2009 (zuletzt geändert am 24.02.2012) wurden die Händler in die Pflicht genommen Akkus und Batterien zurückzunehmen. Die entsprechenden Sammelbehälter stehen in Supermärkten, Drogerien und öffentlichen Einrichtungen.
Nitrofarben enthalten einen hohen Anteil von organischen Lösungsmitteln und müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Nitroverdünnungen sind organische Lösungsmittel die zum Verdünnen und Lösen von Nitrofarben und Nitrolacken verwendet werden. Sie müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Notebooks zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Notizblöcke müssen über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Nussschalen können problemlos kompostiert werden und müssen somit über die Biotonne entsorgt werden.
Nylonstrümpfe müssen als Restmüll entsorgt werden.
Obst kann kompostiert werden und muss somit über die Biotonne entsorgt werden.
Obstbrand kann in haushaltsüblichen Mengen über die Kanalisation entsorgt werden.
Obstschalen können kompostiert werden und müssen somit über die Biotonne entsorgt werden.
Obstkisten aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A I zugeordnet.
→ siehe Altholz A I – A III
Glasverpackungen aus Opalglas (milchiges Weißglas) sollten im Weißglascontainer entsorgt werden.
Elektrische betriebene Öfen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Öfen, die nicht elektrisch betrieben werden und überwiegend aus Metall bestehen, können als Schrott entsorgt werden.
Öfen, die überwiegend aus mineralischen Baustoffen bestehen und nicht elektrisch betrieben werden, werden als Bauschutt auf der Abfallentsorgungsanlage angenommen.
Ohrenstäbchen bestehen meist aus Kunststoff und Watte und müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Ohrenstäbchen dürfen auf keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden, da der Kunststoff zu Rohrverstopfungen führen kann.
Da Öl bei falscher Entsorgung in das Grundwasser gelangen kann, muss es als Schadstoff bei der Schadstoffannahme entsorgt werden.
Durch die am 16.04.2002 in Kraft getretene Altölverordnung ist es auch möglich, dass die gleiche Menge Öl, wie beim Kauf neuen Öls erworben wurde, bei dem entsprechenden Händler kostenfrei zurückgeben werden kann.
Ölbinder dient zur Aufnahme von ausgelaufenem Öl vom Untergrund. Es besteht meist aus mineralischen oder pflanzlichen Stoffen.
Nach Gebrauch ist das Öl an das Bindemittel gebunden und muss als Schadstoff entsorgt werden.
Da selbst leere Öldosen immer noch einen Rest enthalten können, sind sie über die Schadstoffannahme zu entsorgen.
Weiterhin bietet es sich an, die leeren Ölbehälter als Sammelbehälter für anfallendes Altöl zu verwenden, welches dann ebenfalls über die Schadstoffannahme zu entsorgen ist.
Gebrauchte Ölfilter müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Ölradiatoren zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Flaschen aus Opalglas müssen über die Grünglascontainer auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Gegenstände, die aus Opalglas bestehen, müssen als Restmüll entsorgt werden.
Optische Gläser haben eine andere chemische Zusammensetzung als Hohlglas und dürfen nicht über die Glascontainer entsorgt werden. Sie müssen als Restmüll entsorgt werden.
Ordner bestehen meist aus Pappe, Kunststoff und Metall und müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Eine Orgel muss als Sperrmüll entsorgt werden.
Overheadfolien müssen als Restmüll entsorgt werden.
Overheadprojektoren zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Packpapier kann sehr gut recycelt werden und muss demnach über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Bei Paletten muss laut Altholzverordnung eine Unterscheidung in verschiedene Altholzkategorien vorgenommen werden.
Paletten aus Vollholz, wie z. B. Europaletten oder Industriepaletten, werden, wenn sie frei von schädlichen Verunreinigungen sind, laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A I zugeordnet.
→ siehe Altholz A I – A III
Paletten aus Verbundmaterialien werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A III zugeordnet.
→ siehe Altholz A I – A III
Paletten aus Vollholz, wie z. B. Europaletten oder Industriepaletten aus Vollholz sowie Paletten aus Verbundmaterialien werden, wenn sie verschmutzt oder mit schädlichen Verunreinigungen behaftet sind, laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Palisaden aus Holz aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Palmblattgeschirr kompostiert nicht in einer industriellen Kompostanlage, auch nicht in der in Dessau-Roßlau genutzten Bioabfallvergärungsanlage mit Nachrotte. Die nichtkompostierten Fragmente müssen vor der Abgabe des Komposts ausgesiebt werden und gehen in die Müllverbrennung.
Palmblattgeschirr muss über die Restmülltonne entsorgt werden.
Pampers sind Hygieneprodukte und müssen nach Benutzung als Restmüll entsorgt werden.
Paneelen aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A II zugeordnet.
→ siehe Altholz A I – A III
Paneele aus Kunststoff muss als Restmüll entsorgt werden.
Papier kann sehr gut recycelt werden und muss demnach über die Blaue Tonne entsorgt werden. Nicht in die Blaue Tonne gehören jedoch Spezialpapiere, gebrauchte Hygienepapiere und verschmutztes Papier.
Papiertüten können sehr gut recycelt werden und müssen demnach über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Pappe kann sehr gut recycelt werden und muss demnach über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Benutztes Pappgeschirr muss als Restmüll entsorgt werden.
Parabolantennen bestehen meist aus Metall und müssen demnach als Schrott entsorgt werden.
Parfümflaschen müssen über die Glascontainer auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Parkett gehört zu den hochwertigsten und langlebigsten Bodenbelägen, die wir kennen. Es tritt uns in verschiedensten Varianten entgegen. Am einfachsten ist die Entsorgung, wenn es sich um schwimmend verlegtes Fertigparkett handelt, bei dem nur die einzelnen Parkettelemente mit Leim verbunden wurden oder um ein Klickparkett, bei dem gar kein Kleber verwendet wurde.
Ein solches Parkett kann als Altholz unter der Schlüsselnummer AVV 20 01 38 – Holz – auf der Abfallentsorgungsanlage „Kochstedter Kreisstraße“ gewichtsbezogen bzw. bei Kleinmengen volumenbezogen bis 0,5 m³ oder 1,0 m³ entsorgt werden.
Das aktuell zu entrichtende Entgelt finden Sie unter: Bürgerservice → Satzungen → Abfallgebührensatzung
Anders ist der Fall gelagert, wenn es sich um ein voll verklebtes Parkett handelt.
Parkettkleber, der vor dem Jahr 1970 hergestellt wurde, besitzt besonders häufig problematische Inhaltsstoffe, bei Klebern jüngeren Datums ist die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer.
Die etwa bis 1970 produzierten Parkettkleber erfordern bei der Entsorgung ein besonderes Augenmerk. Diese Parkettkleber enthalten oftmals giftige Stoffe, wie z. B Polychlorierte Biphenyle (PCB) oder Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Bei Parkettkleber, der nach 1970 produziert wurde, ist dies meist nicht mehr der Fall. Eine eindeutige Entscheidung erdordert allerdings eine Analyse, welche nur bei größeren Mengen ökonomisch sinnvoll ist.
Ein solches Parkett kann als Altholz unter der Schlüsselnummer AVV 20 01 37* – Holz, das gefährliche Stoffe enthält – auf der Abfallentsorgungsanlage „Kochstedter Kreisstraße“ gewichtsbezogen bzw. bei Kleinmengen volumenbezogen bis 0,5 m³ oder 1,0 m³ entsorgt werden.
Das aktuell zu entrichtende Entgelt finden Sie unter: Bürgerservice → Satzungen → Abfallgebührensatzung
An dieser Stelle sei noch auf folgendes hingewiesen:
Kleber, die z.B. PAKs enthalten, sind karzinogen, also krebserregend. Wenn Sie also so ein Parkett selbst entfernen wollen, sollte Sie schon aus Eigeninteresse darauf achten, dass Sie diese giftigen Substanzen nicht ungewollt freisetzen und dabei einatmen. Hier kann die Beauftragung einer entsprechenden Fachfirma eine sinnvolle Lösung darstellen.
Ein Pavillon muss aufgrund der verschiedenen verwendeten Materialien und aufgrund der Abmaße als Sperrmüll entsorgt werden.
PC`s zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Für PCB-haltiges Altholz, z. B. Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten, sind laut Altholzverordnung auch die Bestimmungen der PCB-Abfallverordnung einzuhalten.
Es ist daher stets erforderlich, dass vor der ersten Anlieferung mit der Leitung der Abfallentsorgungsanlage die genauen Annahmemodalitäten geklärt werden.
Für Pedelecs bis 25 km/h und einer Motorleistung von max. 250 Watt gelten andere Bestimmungen als für sogenannte S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Pedelecs bis 25 km/h und einer Motorleistung max. 250 Watt
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Pedelecs bis 25 km/h und einer Motorleistung max. 250 Watt zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Auch Fahrradhändler sind zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen.
S-Pedelecs bis 45 km/h und einer Motorleistung max. 500 Watt
S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und zählen nicht zu den Elektroaltgeräten.
Jedoch können Händler und Hersteller alle S-Pedelecs auch freiwillig zurücknehmen, fragen Sie am besten nach.
S-Pedelecs sind ansonsten entsprechend Altfahrzeug-Verordnung zu entsorgen.
Pergamentpapier ist ein Spezialpapier und muss über den Restmüll entsorgt werden.
Perlit ist ein mineralischer Baustoff und wird auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Permethrin ist ein Insektizid und findet Verwendung in Mitteln gegen Läuse und ihre Nissen. Es muss als Schadstoff entsorgt werden.
Eine elektrische Personenwaage zählt zu den Elektroaltgeräten und kann nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Eine mechanische Personenwaage muss als Restmüll entsorgt werden, da diese meist aus verschiedenen Materialien wie Metall, Kunststoff und Glas besteht.
Pestizide sind Pflanzenschutzmittel die bei unsachgemäßer Entsorgung eine Gefahr für die Gesundheit und Umwelt darstellen. Sie müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Die Entsorgung von PET Flaschen erfolgt auf 2 verschiedene Arten, je nachdem ob die Flasche der Pfandpflicht unterliegt. Ist dies der Fall, können diese beim Handel gegen Rückerstattung des Pfands abgegeben werden. Unterliegt die PET Flasche nicht der Pfandpflicht, müssen sie über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt werden.
Petroleum ist ein brennbares Kohlenwasserstoffgemisch, dessen Dämpfe mit Luft ein explosionsfähiges Gasgemisch bilden können. Petroleum muss demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Pfandflaschen können beim Handel gegen Rückerstattung des Pfandes abgegeben werden.
Pfannen aus Metall müssen als Schrott entsorgt werden.
Elektrisch betriebene Pfeffermühlen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Mechanisch betriebene Pfeffermühlen bestehen aus verschiedenen Materialien und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Pferdesättel bestehen meist aus Leder und Metall und müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Pflanzenabfall kann kompostiert werden und muss demnach über die Biotonne entsorgt werden.
Pflanzenfett muss ausgehärtet als Restmüll entsorgt werden.
Pflanzenfolie muss über den Restmüll entsorgt werden und gehört keinesfalls in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Pflanzenschutzmittel sind Stoffe, die Pflanzen vor Schädlingen schützen. Durch eine falsche Entsorgung kann die Umwelt gefährdet werden. Sie müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Pflanzenvernichtungsmittel sind Stoffe, die unerwünschte Pflanzen, wie z.B. Unkraut, abtöten sollen. Um einer Gefährdung der Umwelt durch eine falsche Entsorgung vorzubeugen, sind sie als Schadstoff zu entsorgen.
Pflaster sind eine vorgefertigte Kombination aus Wundauflage und Heftpflaster, welche nach Benutzung als Restmüll entsorgt werden müssen.
Pflastersteine werden auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Die Entsorgung von Photochemikalien hat aufgrund ihrer gefährlichen Inhaltsstoffe ausschließlich über die Schadstoffentsorgung zu erfolgen.
Photovoltaikmodule gehören zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten und können in der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße kostenfrei abgegeben werden.
Bei Anlieferungen von mehr als 20 Geräten sind Anlieferungsort und –zeitpunkt vorab mit der Stadtpflege Dessau-Roßlau; Abfallberatung unter der Tel. Nr. 0340/2041278 abzustimmen.
Ein Piano besteht meist aus Holz, Metall und Kunststoff. Aufgrund dieses Materialgemisches und der Abmaße eines Pianos, muss es als Sperrmüll entsorgt werden.
Eine Pinnwand kann aus verschiedenen Materialien wie Kork, Holz, Glas oder Metall bestehen und wird demnach als Restmüll entsorgt.
Pinsel bestehen meist aus, Holz, Kunststoff und Metall und müssen aufgrund des Materialgemisches als Restmüll entsorgt werden. Dies trifft auch für eingetrocknete oder verunreinigte Pinsel zu.
Pinselreiniger enthalten organische Lösungsmittel und müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Pizzakartons bestehen zwar aus Pappe, enthalten jedoch auch Essensreste bzw. sind mit Kunststoff beschichtet und müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Plastikeimer müssen als Restmüll entsorgt werden.
Plastiksäcke müssen als Restmüll entsorgt werden.
Plattenspieler zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Plexiglas ist ein glasartiger Kunststoff der als Restmüll entsorgt werden muss.
Polaroid-Filmkassetten müssen als Schadstoff entsorgt werden, da diese meist eine Batterie enthalten
Polaroid-Kameras zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Polierwachs muss als Schadstoff entsorgt werden, da dieser meist organische Lösungsmittel beinhaltet.
Polstermöbel müssen aufgrund ihrer Abmaße als Sperrmüll entsorgt werden.
Polystyrol – Dämmplatten können HBCD-Flammschutzmittel mit einem Gehalt ≥ 1.000 mg/kg enthalten. Dies betrifft vor allem vor August 2015 hergestellte Polystyrol-Dämmstoffe (PS-Dämmstoffe), expandiertes Polystyrol (EPS) auch Styropor genannt und extrudiertes Polystyrol (XPS). Diese als gefährlich eingestuften Abfälle müssen separat gesammelt und entsorgt werden um sie unumkehrbar aus dem Wertstoffkreislauf auszuschließen. Es gilt ein grundsätzliches Vermischungsverbot.
Porzellan ist als Restmüll zu entsorgen, keinesfalls darf es über die Glascontainer auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden. Die Entsorgung größere Mengen Porzellan kann auch als Selbstanlieferer auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße erfolgen.
Poster können recycelt werden und müssen demnach über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Postkarten können recycelt werden und müssen demnach über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Präservative sind ein Synonym für Kondome. Sie sind als Restmüll zu entsorgen.
Ein Projektor zählt zu den Elektroaltgeräten und kann nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Prospekte können recycelt werden und müssen demnach über die Blaue Tonne entsorgt werden.
Gebrauchte PU Schaumdosen zählen zu den gefährlichen Abfällen und müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Saubere Pudelmützen können Sie über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgen.
Saubere Pullover können Sie über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgen.
Elektrisch betriebene Pumpen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Puppen müssen als Restmüll entsorgt werden.
Pürierstäbe zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Putzlappen können Verunreinigungen oder Reste von Putzmitteln enthalten und müssen demnach als Restmüll entsorgt werden.
Putzlappen die durch Öl oder andere Schadstoffe verunreinigt sind, sind als Schadstoff zu entsorgen.
PVC-Bodenbelag ist als Sperrmüll zu entsorgen.
Rohre aus PVC werden auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Verpackungen aus PVC zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben, werden die folgenden Maßnahmen empfohlen:
Quarkbecher zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen demnach über die Gelbe Tonne bzw. Gelbe Säcke entsorgt werden.
Quarzglas hat eine andere Zusammensetzung als Hohlglas und darf somit nicht über die Altglascontainer entsorgt werden. Es ist als Restmüll zu entsorgen.
Quecksilber ist ein flüssiges Schwermetall, dessen Dämpfe stark toxisch wirken. Es muss demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Quecksilberdampflampen zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Die Abholung der Elektroaltgeräte zur Entsorgung durch den Eigenbetrieb Stadtpflege ist ausgeschlossen.
Weiterhin ist auch eine Entsorgung bei den 3-mal jährlich durchgeführten mobilen Schadstoffsammlungen möglich.
Quecksilber-Knopfzellen müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Quecksilberschalter sind elektronische Bauteile, bei denen das Quecksilber aufgrund einer Lageänderung einen elektrischen Stromkreis öffnet oder schließt. Sie müssen aufgrund des enthaltenen Quecksilbers als Schadstoff entsorgt werden.
Quecksilberthermometer sind Flüssigkeitsthermometer, die als Flüssigkeit Quecksilber beinhalten. Sie müssen aufgrund des enthaltenen Quecksilbers als Schadstoff entsorgt werden.
Ein Raclette-Grill zählt zu den Elektroaltgeräten und kann nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Radiatoren zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Ein Radiergummi ist als Restmüll zu entsorgen.
Ein Radio zählt zu den Elektroaltgeräten und kann nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Benzinbetriebene Rasenmäher müssen frei von Betriebsstoffen als Schrott entsorgt werden.
Elektrisch betriebene Rasenmäher zählen zu den Elektroaltgeräten und können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Rasenschnitt kann in Kleinmengen über die Biotonne entsorgt werden.
Für die Entsorgung größerer Mengen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachfirmen. Diese finden Sie im Internet oder in den Gelben Seiten
Rasierklingen bestehen meist aus Metall und Kunststoff und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Rattanmöbel zählen zum Sperrmüll und müssen als dieser entsorgt werden.
Rattengift ist ein chemisches Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren. Es beinhaltet meist gerinnungshemmende Stoffe, die persistent oder bioakkumulierend sein können. Rattengift muss demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Rauchglas ist ein Spezialglas und muss als Restmüll entsorgt werden.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015, in der jeweils geltenden Fassung, zählen Luftentfeuchter (auch Adsorptionstrockner, Raumentfeuchter oder Bautrockner genannt) zu den Elektroaltgeräten und können auf der Abfallentsorgungsanlage kostenfrei abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Abholung telefonisch bzw. über unser Onlineformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Abfallgebührensatzung pro Einwohner und Jahr nur ein solches Elektrogroßgerät kostenfrei bei Ihnen abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass neben Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet sind, auch Elektrogeräte zurückzunehmen, bei denen eine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Diese Rückgabemöglichkeit ist an den Neukauf eines Gerätes mit ähnlicher Funktion gebunden.
Ein Receiver zählt zu den Elektroaltgeräten und kann nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Regale aus Holz zählen zum Sperrmüll und müssen als dieser entsorgt werden.
Regale aus Metall müssen als Schrott entsorgt werden.
Regenrinnen aus Kunststoff sind als Baustellenabfall zu entsorgen. Dieser wird auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Regenrinnen aus Metall sind als Schrott zu entsorgen.
Regenschirme bestehen aus verschiedenen Materialien wie Stoff, Kunststoff und Metall und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Regentonnen können auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße entsorgt werden.
Reifen können auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße oder bei einem Fachhändler entsorgt werden.
Reinigungsmittel können organische Lösungsmittel sowie gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe enthalten. Sie müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Reinigungstücher müssen nach der Benutzung als Restmüll entsorgt werden.
Rebpfähle aus Holz aus Holz werden laut Altholzverordnung der Altholzkategorie A IV zugeordnet.
→ siehe Altholz A IV
Eine Rigipsplatte ist ein Baustoff aus Gips, der beidseitig mit Kartonage bezogen ist und hauptsächlich im Trocken- und Akustikbau verwendet wird. Rigipsplatten weisen meist eine geringe Wasser- und Feuchtebeständigkeit auf und verwittern sehr schnell. Demzufolge können sie nicht als Bauschutt entsorgt werden, sondern sind als Restmüll zu entsorgen.
Der Einsatz von Rohrreinigern dient dem Zweck, Verstopfungen in Abwasserleitungen im Haushalt durch chemische Reaktionen zu beseitigen. Dazu enthalten sie Chemikalien wie Ätznatron, Kalilauge oder Natriumhypochlorit. Aufgrund des Gefahrenpotentials für Gesundheit und Umwelt sind nicht mehr benötigte Reste der Schadstoffentsorgung zu überlassen.
Die Entsorgung der Rollladen geht über die Anlieferung auf der Abfallentsorgungsanlage als Restabfall.
Rollschuhe müssen als Restmüll entsorgt werden.
Röntgenbilder bestehen meist aus Kunststoff und sind als Restmüll zu entsorgen.
Rosenschnitt kann kompostiert werden und muss demnach über die Biotonne entsorgt werden.
Rostschutzmittel dienen zum Korrosionsschutz von Metallteilen und enthalten meist organische Lösungsmittel. Sie müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Rostumwandler enthalten meist Phosphorsäure und müssen demnach als Schadstoff entsorgt werden.
Rucksäcke müssen als Restmüll entsorgt werden.
Ruß muss als Restmüll entsorgt werden.
Saftkartons zählen zu den Leichtverpackungsmaterialien und müssen über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden.
Pflanzlicher Salatabfall kann kompostiert werden und ist demnach über die Biotonne zu entsorgen.
Die Entsorgung von Salbe erfolgt durch die Rückgabe in der Apotheke oder über die Schadstoffentsorgung!
Die Entsorgung von Salben über den Restmüll wäre in Dessau-Roßlau aus Sicht des Umweltschutzes kein Problem, da der gesamte Restmüll in einer Müllverbrennungsanlage landet und dort die Wirkstoffe so zerstört werden, dass sie die Umwelt nicht mehr belasten.
Sollten jedoch Kinder und unbefugte Personen an diese Salben gelangen und dadurch Schaden erleiden, haftet derjenige, aus wessen Restmülltonne diese Salben stammen. Dies ergibt sich aus der Abfallentsorgungssatzung, wonach jeder Abfall solange Eigentum des Abfallerzeugers bleibt, bis sich der Abfall im oder auf dem Sammelfahrzeug befindet.
Keinesfalls sollten Salben über den Ausguss oder die Toilette entsorgt werden! Durch die Kläranlage können nicht alle im Abwasser enthaltenen Substanzen zurückgehalten oder neutralisiert werden. Die Wirkstoffe aus den Salben können negative Effekte auf die Umwelt haben.
Salmiakgeist enthält Ammoniak und wirkt ätzend. Es muss als Schadstoff entsorgt werden.
Sand wird auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Ein Sandwichtoaster zählt zu den Elektroaltgeräten und kann nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Zur Sanitärkeramik zählen insbesondere Waschbecken, Toiletten und Urinale. Die Entsorgung hat als Selbstanlieferung auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße zu erfolgen.
Sanitärreiniger enthalten meist ätzende Stoffe und müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Eine Satellitenschüssel besteht meist aus Metall und muss demnach als Schrott entsorgt werden.
Sauerkrautplatten werden auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße als Abfälle zur Verbrennung angenommen.
Die Entsorgung von Sauerstoffflaschen hat über den Fachhandel zu erfolgen.
Säuren wirken ätzend und können somit die Gesundheit und die Umwelt schädigen. Sie müssen als Schadstoff entsorgt werden.
Ein Scanner zählt zu den Elektroaltgeräten und kann nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005 kostenlos entsorgt werden.
Schachteln aus Kunststoff müssen als Restmüll entsorgt werden.
Schachteln aus Pappe sind über die Blaue Tonne zu entsorgen.
Schädlingsbekämpfungsmittel müssen aufgrund der Gefahr für Gesundheit und Umwelt als Schadstoff entsorgt werden.
Saubere Schals können über die Container der Altkleidersammlung auf den Wertstoffcontainerplätzen entsorgt werden.
Schallplatten bestehen meist aus Kunststoff und müssen als Restmüll entsorgt werden.
Schamottsteine werden auf der Abfallentsorgungsanlage Polysiusstr. 2 angenommen.
Schaumgummi muss als Restmüll entsorgt werden.
Schaumstoffmatten müssen als Sperrmüll entsorgt werden.
Schaumstoffteile müssen als Restmüll entsorgt werden.
Schiebetüren werden auf der Abfallentsorgungsanlage Kochstedter Kreisstraße angenommen.
Schimmelvernichter sind chemische Stoffe, die Pilze oder deren Sporen abtöten. Da sie gesundheits- und umweltgefährdend sein können, müssen sie als Schadstoff entsorgt werden.
Schirmständer sind als Sperrmüll zu entsorgen.
Die Entsorgung von gut erhaltenen Schlafsäcken hat über die Kleidercontainer auf den Wertstoffcontainerplätzen zu erfolgen.
Schleifpapier dient der mechanischen Bearbeitung von Holz oder Metall. Es ist als Restmüll zu entsorgen.
Schleifstaub entsteht bei der mechanischen Bearbeitung von Holz oder Metall mit Schleifpapier. Er ist als Restmüll zu entsorgen.
Schlitten müssen aufgrund der Abmaße als Sperrmüll entsorgt werden.
Schlittschuhe bestehen meist aus Leder, Kunststoff und Metall und müssen aufgrund des Materialgemisches als Restmüll entsorgt werden.
Schmieröle verringern die Reibung und dienen zur Kühlung.
Da es bei falscher Entsorgung in das Grundwasser gelangen kann, muss es als Schadstoff bei der Schadstoffannahme entsorgt werden. Durch die am 16.04.2002 in Kraft getretene Altölverordnung ist es auch möglich, dass die gleiche Menge Schmieröl, wie beim Kauf neuen Öls erworben wurde, bei dem entsprechenden Händler kostenfrei zurückgeben werden kann.
Schneebesen müssen als Restmüll entsorgt werden.
Schneeschieber müssen als Sperrmüll entsorgt werden.
Schnellhefter aus Kunststoff sind als Restmüll zu entsorgen.
Schnellhefter aus Pappe sind über die Blaue Tonne zu entsorgen.